Bettelverbot auf dem Prüfstand

Die Bettelverordnung der Stadt Bludenz soll vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) überprüft werden. Das Landesverwaltungsgericht hegt Bedenken, dass die Verordnung nicht gesetzeskonfrom ist. In acht Verwaltungsstrafverfahren wurde eine Aufhebung beantragt.

Bei Beschwerden gegen Bettelstrafen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ist das Landesverwaltungsgericht in Bregenz am Zug. Derzeit sind etwa acht Fälle auf Eis gelegt. Das Landesverwaltungsgericht bezweifelt, dass die Stadt Bludenz eine gesetzeskonforme Verordnung anwendet. Zu umfassend - räumlich und zeitlich - sei das Bettelverbot in Bludenz. Stilles Betteln, das gesetzlich erlaubt wäre, ist in Bludenz im gesamten Stadtgebiet und rund um die Uhr verboten.

VfGH hob Bregenzer Bettelverbot auf

Eine ähnliche Verordnung gefiel dem VfGH bereits in Bregenz nicht. Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichts, meint, angesichts der teilweisen Aufhebung des Bettelverbots in Bregenz könnte das Gleiche in Bludenz drohen. Bevor das Landesverwaltungsgericht über vorliegende Beschwerden entscheidet, wird die Prüfung des VfGH abgewartet.

Landesvolksanwalt setzt ersten Schritt

Bereits im März 2017 legte Landesvolksanwalt Florian Heyda-Bachmayr das Bludenzer Bettelverbot dem Verfassungsgerichtshof vor. Umgehend bekräftigte Bürgermeister Mandy Katzemayer (ÖVP), er werde an der Bettelverordnung festhalten. Unterstützung erhielt Katzenmayer dafür von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP).