Nach Zugattacke: Messerstecher wird eingewiesen

Der 61-jährige Deutsche, der im Vorjahr zwei Reisende in einem Zug mit einem Messer attackiert hatte, soll nach einer Entscheidung des Landesgerichts Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden.

Dem psychisch kranken Mann wurde vorgeworfen, im August 2016 in einem Regionalzug bei Sulz zwei junge Männer durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt zu haben. Am Mittwoch wurde er am Landesgericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung verurteilt. Weil er zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei, soll er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert werden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat sich Bedenkzeit erbeten.

Vorschau Prozess Zugattacke

Dietmar Mathis

Mann bestritt Tötungsabsicht

Der Angeklagte sagte vor Gericht, dass er sich von Neonazis verfolgt gefühlt habe, aber niemanden töten wollte. Er sei selbst schockiert über seine Tat. Tötungsabsicht habe er keine gehabt, betonte auch die Verteidigung. Laut gerichtspsychiatrischem Gutachten habe der Mann die aufsehenerregende Tat unter Einfluss einer paranoiden halluzinatorischen Schizophrenie begangen und sei daher nicht zurechnungsfähig gewesen.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Prozess um Messerattacke

Am Landesgericht Feldkirch hat am Mittwoch der Prozess im die Messerattacke im Zug bei Sulz-Röthis stattgefunden. Der Angreifer soll jetzt in eine Anstalt eingewiesen werden.

Staatsanwalt Manfred Bolter skizzierte in seinem Eröffnungsplädoyer den Lebensweg des Mannes. Der Deutsche absolvierte demnach eine Fachhochschule für Gestaltung und versuchte sich als Werbedesigner. Er scheiterte, versuchte sich aber dennoch weiter in der Kunstszene. Aufenthalte in deutschen Krankenhäusern folgten. Paranoide Schizophrenie wurde diagnostiziert.

„Rabenschwarzer Tag“ im Leben des Angeklagten

An jenem Morgen im August 2016 hatte der unstete und verwahrloste Mann ganze 45 Cent in der Tasche. Die Nacht hatte er ohne Essen und Trinken zugebracht. Sein Verteidiger sprach von einem „rabenschwarzen Tag“. Der Mann sei erschöpft und verwahrlost gewesen.

Im Lokalfrühzug fühlte er sich durch die Handys von gegenübersitzenden jungen Fahrgästen (17 und 19 Jahre) bedroht und zückte ein Fahrtenmesser. Laut polizeilichen Ermittlungen hatte er sich durch Neonazis verfolgt gefühlt. Deswegen habe er zugestochen. Dem 19-Jährigen habe er dabei zwei Stiche in den Bauch und in den Rücken zugefügt, dem 17-Jährigen eine 16 Zentimeter lange Schnittwunde am Hals. Einen weiteren Passagier soll der psychisch kranke Mann mit dem „Abstechen“ gedroht haben. Er wurde von Mitreisenden überwältigt.

Haller nahm Stellung

Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller nahm im Verlauf des Prozesses zur psychischen Situation des Mannes Stellung, ein gerichtsmedizinischer Experte erläuterte die Verletzungen. Mehrere Zeugen waren geladen. Der Deutsche wurde nicht aus der U-Haft vorgeführt, sondern aus der geschlossenen Abteilung des LKH Feldkirch zum Prozess gebracht. Er war bisher unbescholten.

Link: