Messerattacke: Einweisung in Anstalt beantragt

Nach der Messerattacke in einem Zug bei Sulz soll der mutmaßliche Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der 60-Jährige habe eine psychische Abnormität höheren Grades. Bei der Attacke im Vorjahr wurden zwei Personen verletzt.

Im August des Vorjahres attackierte der 60-Jährige in einem Regionalzug zwei Passagiere mit einem Messer. Der Deutsche stach einem ihm gegenüber sitzenden 19-Jährigen in den Bauch und in den Rücken, eine 17-Jährige erlitt Schnittverletzungen am Hals - mehr dazu in Attacke: Täter fühlte sich von Handys bedroht.

Die Staatsanwaltschaft hat nun die Unterbringung des 60-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Das sagt der Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch Norbert Stüttler auf Anfrage des ORF Vorarlberg.

Prozesstermin noch offen

In seinem psychiatrischem Gutachten bescheinigt Gerichtspsychiater Reinhard Haller dem Deutschen eine psychische Abnormität höheren Grades. Er leide an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Darin lag offenbar auch der Grund für die Messerattacke. Der mutmaßliche Täter soll sich durch ein Handy der Fahrgäste bedroht gefühlt haben.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft, den Mann einweisen zu lassen, ist noch nicht rechtskräftig. Ein Prozesstermin ist daher noch offen.