Holunder: Achtung beim Pflücken

Von Mitte Mai bis Mitte Juni blüht in Vorarlberg der Holunder. Die Pflanze eignet sich nicht nur für die Herstellung von süßem Holderblütensirup, sondern auch in der Heilmedizin. Aber Achtung: Der Holunder hat einen giftigen Verwandten.

In der Heilmedizin ist der Holunder durchaus gefragt. Gerade im Frühjahr, wenn die Temperatur oft wechselt, könne es zu Erkältungen kommen, sagt Apotheker Guntram Mähr. Ein Holunderblütentee kann Abhilfe leisten.

Holunder-Blüte

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Der Schwarze Holunder

Mähr empfiehlt, den Tee zu inhalieren: „Weil diese Befeuchtung der Schleimhäute führt dazu, dass man den Schleim besser abtransportieren kann.“ Das sei insbesondere bei bronchialem Husten oder bei Erkältungen hilfreich, bei denen der Schnupfen „in den Stirnhöhlen oder Kieferhöhlen steckt“.

Achtung beim Zwerg-Holunder

Aufpassen muss man allerdings beim Holunder-Pflücken. Der Zwerg-Holunder bzw. Attich ist nämlich giftig. Am einfachsten ist er am Geruch zu erkennen: Die Blüten riechen bitter, die Blätter stinken - vor allem, wenn man sie zerreibt. Auch an den Früchten erkennt man den Attich: Die Beeren wachsen nach oben und färben sich blau. Beim Holder hängen die Früchte nach unten und färben sich violett.

Achtung: Zwerg-Holunder / Attich - giftig!!

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Der giftige Zwerg-Holunder

Außerdem wächst der Attich als Strauch und wird maximal ein bis 1,50 Meter hoch. Der Schwarze Holder hat hingegen verholzte Zweige und Stämme. Die Blätter des Attichs sind verglichen mit denen des Schwarzen Holders viel länglicher.

Wo darf man pflücken?

Auch die rechtliche Situation beim Holunder-Pflücken muss beachtet werden. Auf einem Landweg darf man pflücken, sagt Anwalt Dieter Klien, weil der Baum Eigentum der Allgemeinheit sei. Das sei vergleichbar mit der Situation beim Pilze-Sammeln: Ohne angegebene Grenzen dürfe man sie einsammeln.

Privat sieht die Situation freilich anders aus. „Wenn Holunderblüten über die Grundstücksgrenze hängen, darf ich die selbstverständlich pflücken, denn dann sind es meine Früchte“, sagt Klien. Über die Grundstücksgrenze greifen, um an die Früchte oder Blüten zu kommen, ist allerdings verboten.