Neue Struktur für Gemeindeärzte geplant

Die Verwaltungsreform hat auch Auswirkungen auf den Sanitätsdienst. Die Gemeinden sollen künftig keine Gemeindeärzte mehr beschäftigen müssen. Ein Deregulierungsgesetz wurde von der Landesregierung in Begutachtung geschickt.

Um die Verwaltung in Vorarlberg einfacher zu machen, hat die Landesregierung kürzlich ein umfangreiches Deregulierungsgesetz in Begutachtung geschickt. Davon betroffen ist auch das Gemeinde-Sanitätsgesetz, das die Aufgaben und Bereitschaft von Gemeindeärzten regelt. Als Reaktion auf den drohenden Ärztemangel in Vorarlberg will die Landesregierung den Gemeinden künftig erlauben, keine eigene Gemeindeärzte mehr zu beschäftigen und deren Aufgaben auszulagern.

Aufgaben können ausgelagert werden

Als eine Aufforderung an die Vorarlberger Gemeinden, die bisherigen Gemeindeärzte gleich ganz abzuschaffen, will Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) die geplante Gesetzesänderung nicht verstanden wissen. Aber moderne Zeiten bräuchten moderne Antworten. Um dem Ärztemangel Rechnung zu tragen, müsse daher der Sanitäts-Dienst reformiert werden.

Gemeinden sollen künftig autonom entscheiden, wie sie die gemeindeärztlichen Aufgaben organisieren. Das heißt, die Gemeinde braucht keinen Gemeindearzt mehr einzustellen. Stattdessen kann sie alle oder einzelne Aufgaben eines Gemeindearztes auslagern. Aber nicht nur an andere niedergelassene Mediziner, sondern auch an gemeinnützige Organisationen wie das Rote Kreuz. Laut Bernhard muss der Bürgermeister dem Land nur mitteilen, wem er die gemeindeärztlichen Pflichten abgetreten hat.

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