Erneut Mängel in Betreuungseinrichtungen

Die Landesvolksanwaltschaft hat bei Kontrollen von Vorarlberger Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen erneut Mängel festgestellt. Es fehle vor allem Personal.

Schon bei den ersten Untersuchungen in diesem Jahr fand die Kontrollkommission Anlass zu Kritik. „Es sind Dinge aufgetaucht, die wir auch an die Landesregierung zur Überprüfung weitergeleitet haben“, sagt Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. In den meisten Fällen sei ein Personalmangel festgestellt worden.

Dieser Problematik ist sich auch Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) bewusst. Das hänge auch davon ab, in welcher Region das Pflegeheim sei. Im Rheintal gebe es kaum Probleme, Personal zu finden. Laut Wiesflecker hat das Land eine Personalprognose-Studie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sollen noch vor dem Sommer vorliegen, daraus könne man weitere Schritte ableiten.

Kompetenzstreitigkeiten beigelegt

Im vergangenen Jahr hatte ein Kontrollbericht der Landesvolksanwaltschaft unter anderem Personalmangel, Verletzungen der Intimsphäre, Verabreichung abgelaufener Medikamente und sexuellen Missbrauch aufgedeckt. Es folgte ein Streit, welche Behörde die Prüfkompetenz in Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen innehabe.

Mittlerweile kam es zu einer Einigung: Die Landesvolksanwaltschaft soll nachprüfen, ob die ausgesprochenen Empfehlungen auch umgesetzt wurden. Für diese Tätigkeit wurde das Budget heuer um zehn Prozent auf 55.000 Euro erhöht.