Haftstrafe : „Hitler-Fan“-Posting auf Facebook

Ein 24-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Wiederbetätigung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er stellte ein Bild von Adolf Hitler auf Facebook - mit dem Text: „Vermisst seit 1945 - Adolf bitte melde dich“.

Der 24-jährige Unterländer verstieß zwischen 2011 und 2015 mehrfach gegen Bestimmungen des Verbotsgesetzes. Zum einen postete er via Facebook ein Bild des Führers mit den Worten: „Vermisst seit 1945 - Adolf, bitte melde Dich! Deutschland braucht Dich. Das Deutsche Volk“.

Zum anderen verschickte er diverse nationalsozialistische Symbole, posierte mit eindeutigen Tätowierungen und besaß allerlei nationalsozialistische Musik und Kleidungsstücke. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten Verbindungen zum rechtextremen Netzwerk „Blood and Honour“ vor.

Tätowierungen verändern lassen

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Gleichzeitig betonte er, nun einen völlig anderen Lebensstil zu führen. Vor wenigen Wochen sei er aber Vater geworden und habe sein Leben nun geändert, um Verantwortung für seine Familie übernehmen zu können, so der Angeklagte.

Er gehe abends kaum mehr aus, trinke weniger Alkohol und habe eine Gewalttherapie gemacht. Kontakt zur rechten Szene pflege er keinen mehr. Die Tätowierungen habe er mittlerweile umgestalten lassen, sodass eindeutige Hitler-Symbole nicht mehr zu erkennen seien.

Fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung

Der 24-Jährige war nicht nur wegen Wiederbetätigung angeklagt, sondern musste sich auch wegen Körperverletzung und Nötigung vor Gericht verantworten. Bei einem Fest vor eineinhalb Jahren schlug er alkoholisiert einem Mann zwei Mal mit der Faust ins Gesicht, dieser erlitt eine Schädelprellung. Zudem drohte er seinem Opfer mit dem Umbringen, wenn die Polizei informiert werde. Der Angeklagte hat bereits fünf Vorstrafen wegen Körperverletzung.

Zu 22 Monaten Haft verurteilt worden

Der 24-Jährige erhielt am Donnerstag eine Zusatzstrafe von 18 Monaten. Gemeinsam mit der früheren Strafe von vier Monaten wegen Körperverletzung bedeutet das, dass der Unterländer nun 22 Monate ins Gefängnis muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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