Fünf Jahre Warten auf Versehrtenrente

Fünf Jahre lang musste ein Verputzer vor Gericht mit der Allgemeinen Unfall-Versicherungsanstalt (AUVA) über seine Versehrtenrente streiten. Er konnte nach einem Arbeitsunfall nicht mehr arbeiten. Die AUVA sagt, es habe keine Verzögerung des Verfahrens gegeben.

Herr F., ein Mann Ende 40, brach sich im Februar 2012 als Verputzer auf einer Baustelle bei einem Arbeitsunfall mehrere Wirbel und ist seitdem dauerhaft arbeitsunfähig. Die AUVA wollte aber vorerst nicht zahlen.

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Langes Warten auf Rente

Im Bericht von Gernot Hämmerle sehen Sie Reinhard Pitschmann, den Anwalt des Betroffenen.

„Fünf Jahre sind einfach zu lang“

Der Rechtsanwalt des Betroffenen, Reinhard Pitschmann, kritisiert die Dauer des diesbezüglichen Entschädigungsverfahrens. Fünf Jahre seien einfach zu lang, eigentlich sei schon nach der ersten Operation klar gewesen, dass Herr F. einen Unfall gehabt habe und schwer verletzt sei.

Er habe noch Verständnis dafür, dass man das durch einen gerichtlichen Sachverständigen bestätigen lasse - der habe den Sachverhalt aber bestätigt, und spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Versicherung nach Ansicht von Pitschmann einlenken müssen. Es sei „nicht zweckmäßig, übertrieben und koste auch sehr viel Geld“, dass weitere fünf Sachverständige zum Einsatz kamen, die alle das erste Gutachten bestätigt hätten.

AUVA weist Vorwürfe von sich

Die Allgemeine Unfallversicherungs-Anstalt weist jegliche Verzögerungs-Vorwürfe von sich. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem ORF heißt es: „Das Verfahren wurde durch die AUVA nicht verzögert. ... Die Anträge wurden gesetzeskonform gestellt … und vom Gericht genehmigt. ... Es muss in jedem Fall geprüft werden, ob die Beschwerden auf den Unfall zurückzuführen sind. ...
Die AUVA beantragte ein radiologisches Gutachten zur Prüfung der Vorschäden von Herrn F.s Wirbelsäule, eventuell verursacht durch Osteoporose.“

„Zweitgutachten widersprach dem ersten“

Vor allem aber sei das Erstgutachten nicht so unumstritten wie von Rechtsanwalt Pitschmann behauptet: „Das Zweitgutachten bestätigte das Erstgutachten nicht“, so die AUVA. Statt 100 Prozent Minderung der Erwerbstätigkeit seien lediglich noch 50 Prozent Minderung festgestellt worden.

Vergleich auf Antrag der AUVA

Nach vier Richterwechseln und fast fünf Jahren Prozessieren kam es dann schließlich auf Antrag der AUVA zu einem Vergleich. Herr F. bekommt eine 60-prozentige Versehrtenrente in Höhe von 1.250 Euro monatlich und 70.000 Euro rückwirkend nachbezahlt.