Kein Stromschlag durch Tiefgaragen-Kordel

Am Landesgericht in Feldkirch ist am Freitag der Fall einer Frau verhandelt worden, die behauptet hatte, bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage einen Stromschlag bekommen zu haben. Laut Gutachter habe das so „sicher nicht stattgefunden“.

Laut Gutachter sei ein Stromschlag durch die Garagentor-Kordel wörtlich „denk-unmöglich“. Die Frau hatte auf Schmerzengeld geklagt, weil sie angeblich durch den Stromschlag unter erheblichen Folgeschäden zu leiden habe. Mehr dazu in: Ein Stromschlag beschäftigt das Landesgericht.

Frau klagte Hauseigentümer auf Schmerzengeld

Der Vorfall hat sich vor zweieinhalb Jahren ereignet. Die heute 67 Jahre alte Nina Wurzer aus Lauterach hat bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage wie immer an der Kordel gezogen. Als sie die Kordel in der Hand hatte seien plötzlich „Funken geflogen“ und irgendetwas sei ihr ins Gesicht geschlagen. Unbestritten ist: Die Kordel war abgerissen und Nina Wurzer eine halbe Stunde lang bewusstlos in ihrem Auto. Danach rief die Frau selbst die Rettung und wurde ins Krankenhaus gebracht.

Nach eigenen Angaben leidet Nina Wurzer seit dem Vorfall unter anderem an Panikattacken. Sie klagte die Hauseigentümer-Gemeinschaft beziehungsweise deren Versicherung auf Schmerzensgeld.

Gerichtsgutachter hält Vorfall für „denk-unmöglich“

Bei der Gerichtsverhandlung am Freitag sorgte dann der technische Gerichtssachverständige Anton Hager schnell für klare Verhältnisse. Es sei geradezu „denk-unmöglich“ dass, Frau Wurzer einen Stromschlag erlitten habe. Die Kordel könnte, selbst wenn sie nass gewesen wäre, nur etwa ein dreitausendstel von der Stromstärke leiten, die für den Menschen überhaupt wahrnehmbar ist.

Ein Stromschlag könne also, laut Gutachter, niemals die Ursache für die Bewusstlosigkeit von Frau Wurzer gewesen sein.

Gerichtsmediziner stellt Durchblutungsstörung fest

Wie Clemens Achammer, Rechtsanwalt der beklagten Hausgemeinschaft gegenüber dem ORF Vorarlberg ausführt, habe der zuständige Elektrotechnische Sachverständige erklärt, dass das Ereignis - so wie von der Klägerin geschildert - nicht möglich sei. Das Seil habe nicht den Strom geleitet.

Der Gerichtsmediziner habe zudem den Verdacht, dass Nina Wurzer an einer Durchblutungsstörung im Gehirn gelitten habe, welche voraussichtlich die Ursache für ihre Amnesie und ihre Verletzungen war. Die Hausgemeinschaft könne folglich nichts dafür.

Mögliches Nachspiel für LKH Bregenz

Der Prozess an sich ist nun zwar entschieden. Das Urteil erfolgt innerhalb der nächsten Wochen schriftlich. Es könnte aber noch ein Nachspiel geben, sagt der Anwalt der Klägerin, Martin Rützler. Denn, so Rützler, sollte sich eine Durchblutungsstörung im Gehirn als Ursache bewahrheiten, dann sei Wurzer im Landeskrankenhaus Bregenz völlig falsch behandelt worden. Nämlich nicht wie notwendig aufgrund einer Durchblutungsstörung, sondern aufgrund eines Stromschlages.

Ob deshalb Ansprüche gegenüber dem LKH Bregenz gestellt werden, werde er noch in den nächsten Wochen prüfen.