Neue Regelungen bei Lohnpfändungen gefordert
Die Zahlen sind eindrücklich, die Situation für die Betroffenen ist entweder ausgesprochen peinlich oder bringt unnötigen Aufwand. Laut Justizministerium wurden in Österreich zuletzt täglich (sic!) 3.000 Anträge auf Lohnpfändungen gestellt, auf Vorarlberg umgelegt sind das mehr als 100.
Kritik von allen Seiten
Der Dienstgeber habe nichts mit den privaten Schulden eines Angestellten zu tun, sagt Christoph Jenny von der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Mit der derzeitigen Form der Lohnpfändung aber sei es eine unnötige Bürde für die Unternehmen. Der Arbeitgeber müsse nämlich in diesen Fällen eine Aufgabe übernehmen, die eigentlich gerichtliche Exekutoren auszuführen hätten, so Jenny.
WKV schlägt Schweizer Modell als Vorbild vor
Der Unternehmer muss einerseits den Betrag errechnen, der nicht gepfändet werden darf und andererseits, je nach Schulden, einen Teil der Restsumme an den Gläubiger überweisen. Bei Fehlern kann der Arbeitgeber geklagt werden.
Aus der Sicht der Wirtschaftskammer hat die Schweiz ein besseres Modell, sagt. Dort gibt es eine Stelle bei Gericht, die diese zum Teil komplizierten Berechnungen macht. Damit habe der Betrieb weniger bürokratischen Aufwand und müsse keine Haftungen übernehmen.
IfS: „Lösung zwischen Gläubiger und Schuldner“
Schuldenberater Peter Kopf vom IfS sagt, es sei nicht nachvollziehbar, welche Rolle der Arbeitgeber bei der Tilgung von privaten Schulden spielen sollte. Der Vertrag, der zu den ursprünglichen Schulden geführt hätte, sei zwischen Gläubiger und Schuldner geschlossen worden, so Kopf, "... warum nicht auch die Schuldenlösung?"
AMS: Lohnexekution als Problem bei Arbeitssuche
Lohnexekutionen sind immer wieder ein Einstellungshindernis, sagt Christa Schweinberger vom Arbeitsmarktservice. Dabei spiele die persönliche Einschätzung durch den Arbeitgeber eine Rolle. Vertrauen und Verlässlichkeit könnten so zum Thema werden, sagt Schweinberger.
Es gebe aber immer wieder Fälle, in denen Arbeitslose, deren Lohn gepfändet würde, gar keinen Job annehmen wollen. Weil, so Schweinberger, unter dem Strich würden sie bei einer Lohnpfändung nicht mehr Geld bekommen wie als Arbeitslose. Das zusätzliche Geld wird nämlich gepfändet.