Das Feuerwerk als Gefahr für Mensch und Natur

Die Landesregierung ruft beim Silvester-Feuerwerk zu Mäßigung auf: Die Knallerei steigere die Feinstaubwerte und bedeute vor allem für Tiere einen ungeheuren Stress. Zudem gibt es in manchen Landesteilen eine erhöhte Waldbrandgefahr.

Grundsätzlich sind Feuerwerkskörper im Ortsgebiet das ganze Jahr über verboten. Gemeinden können von diesem Verbot Ausnahmen erlassen - das Feuerwerk also zumindest an bestimmten Plätzen erlauben, nicht aber rund um Alters- oder Tierheime.

Auch das Zünden von Raketen in Waldgebieten wird im Forstgesetz verboten. Aufgrund der derzeitigen Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften von Bludenz und Dornbirn die Vorschriften noch einmal verschärft und eine zusätzliche Verordnung erlassen. Darin wird nicht nur das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen, sondern auch das Rauchen in Waldgebieten untersagt.

Land: Feinstaubwerte und Tierwohl berücksichtigen

Aber nicht nur wegen der Waldbrandgefahr wird zu einer Eingrenzung des Feuerwerks aufgerufen: Um die Feinstaubwerte im Rahmen zu halten und die Tiere nicht zu sehr zu belasten, bittet die Landesregierung die Bevölkerung, das Feuerwerk generell zu reduzieren und das Zünden der Knallkörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels zu beschränken.

An die Gemeinden appelliert das Land, die Feuerwerke zeitlich und räumlich einzuschränken - „etwa zwischen 23.30 und 0.30 Uhr, oder nur in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Plätzen zu genehmigen“.

Feinstaub-Grenzwerte deutlich überschritten

In der Silvesternacht würden die Grenzwerte für Lärm und Feinstaub oft um das Vielfache überschritten, so Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne). Feuerwerkskörper seien die Ursache für eine Reihe von Schadstoffbelastungen in der Luft. Wenn Feuerwerkskörper abbrennen, steige die Belastung der Luft explosionsartig an, der Feuerwerksqualm bestehe zu großen Teilen aus Feinstaub. Es sei erwiesen, dass sich dieser lungengängige Feinstaub negativ auf die Atemwege auswirke.

Schwärzler: Kein Feuerwerk in Nähe von Bauernhöfen

Dass vor allem Tiere sehr stark unter dem für sie ungewohnten und oft stundenlangen Knall- und Blitzlichtgewitter leiden, gibt auch Tierschutzlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) zu bedenken. Deshalb sollten in der Nähe von landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen keine Feuerwerke gezündet werden.

Auch solle auf das Abfeuern auf Weideflächen verzichtet werden, so Schwärzler. Nicht verrottbare Plastik- und Metallteile könnten in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt müssen die Reste des Feuerwerks entsorgt werden, betont Schwärzler.

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