Testamentsaffäre: Ratz wird bedingt entlassen

Die in der Testamentsaffäre verurteilte ehemalige Richterin Kornelia Ratz soll im Dezember bedingt entlassen werden. Ratz verbüßte seit Sommer eine Freiheitsstrafe mit Fußfessel. Nach etwa zweieinhalb Monaten in Haft steht nun ihre bedingte Entlassung bevor.

Die einstige Vizepräsidenten des Landesgerichts Feldkirch war im Zuge der Testamentsaffäre zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, zehn Monate davon unbedingt. Laut Auskunft des Landesgerichts Feldkirch soll Ratz am 14. Dezember 2016 bedingt entlassen werden. Ratz hatte im Sommer 2016 ihre Strafe angetreten und eine Fußfessel bewilligt bekommen.

Zweieinhalb Monate in Unfreiheit

Gerichtssprecher Norbert Stüttler bestätigt auf ORF-Anfrage, dass Ratz nach Verbüßung von zwei Drittel der Haftstrafe bedingt entlassen werde. Ratz habe die Fußfessel etwa sechseinhalb Monate getragen. Die Juristin habe einen entsprechenden Antrag auf bedingte Entlassung gestellt. Das Vollzugsgericht in Feldkirch habe ihrem Antrag stattgegeben.

Testament-Fälschung in Auftrag gegeben

Ratz wurde im Jahr 2015 verurteilt, am Bezirksgericht Dornbirn ein gefälschtes Testament in Auftrag gegeben zu haben - zu Gunsten von Mutter und Tante. Es ging dabei angeblich um ein Vermögen von 540.000 Euro. Den Schuldspruch des Landesgerichts Salzburg hatte der Oberste Gerichtshof bestätigt.

Zehn Millionen Euro Schaden

Über beinahe sechs Jahre zog sich der Prozess zu den Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn. Schon im November 2009 kam ans Licht, dass am Bezirksgericht über Jahre Testamente gefälscht wurden. Eine junge Richterin deckte die Straftaten auf. Zehn Personen wurden daraufhin angeklagt, darunter fünf Justiz-Bedienstete. 16 Testamente und zwei Schenkungsverträge sollen die Beschuldigten bearbeitet haben, der Gesamtschaden soll zehn Millionen Euro betragen haben.

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