Fußfessel für Ex-Richterin Ratz genehmigt

Die ehemalige Richterin Kornelia Ratz hat eine Fußfessel genehmigt bekommen. Das bestätigt der Leiter der Justizanstalt Feldkirch, Simon Zangerl. Die Fußfessel wird Ratz wahrscheinlich im Laufe der nächsten zwei Wochen angelegt.

Die seit Oktober des Vorjahres rechtskräftig im Zuge der Testamentsaffäre verurteilte Ex-Richterin erfülle alle Voraussetzungen für eine Fußfessel, so Zangerl: Kornelia Ratz habe eine geeignete Wohnung und gehe einer geregelten Arbeit nach. Deshalb sei die Fußfessel zu genehmigen gewesen, so Zangerl. Ratz bekomme die Fußfessel wahrscheinlich im Laufe der nächsten zwei Wochen angelegt.

Die Ex-Richterin war im Zuge der Testamentsaffäre zu 32 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden, davon zehn Monate unbedingt. Diese zehn Monate darf sie nun anstatt im Gefängnis daheim mit Fußfessel absitzen. Nach der Hälfte der Strafdauer, also nach fünf Monaten, kann sie um vorzeitige Entlassung ansuchen. Darüber würde dann das Landesgericht Feldkirch entscheiden.

Ratz ist die einzige der Hauptangeklagten der Testamentsaffäre, die keinen Tag in Haft verbracht hat. Auch der Hauptangeklagte Jürgen H. hat für den Rest seiner Haftstrafe um eine Fußfessel angesucht. Sein Antrag wurde aber abgelehnt.

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