Litzbrücke: Haftungsansprüche geklärt

Die Abrissarbeiten bei der fehlgeplanten Litzbrücke zwischen Schruns und Bartholomäberg können voraussichtlich im Dezember beginnen. Laut Straßenbauamt konnten die Haftungsansprüche geklärt werden.

Im August dieses Jahres, wenige Monate vor der geplanten Fertigstellung, wurden die statischen Mängel an der Brücke entdeckt. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar, dass Teile der bereits gebauten Brücke wieder abgerissen werden müssen - mehr dazu in Brücken-Neubau wird wieder abgerissen.

Zwei Gutachten kommen nun laut Auskunft des Straßenbauamtes zu fast identischen Ergebnissen: Große Teile der Brücke müssen demnach abgerissen werden. Der Schaden, für den die Versicherung des verantwortlichen Planungsbüros aufkommen muss, beträgt rund 1,4 Millionen Euro. Voraussichtlicher Beginn der Abrissarbeiten ist im Dezember. Bis spätestens Juli 2017 soll die neue, statisch richtig berechnete Brücke dann fertig sein.