Grusel-Clowns: Polizei verstärkt im Einsatz

Die Polizei in Vorarlberg wird zu Halloween - am 31. Oktober - verstärkt unterwegs sein. Keinen Spaß versteht sie, wenn Grusel-Clowns durch die Straßen geistern. Wer sich dadurch bedroht fühlt, soll die Polizei rufen.

In Vorarlberg sind bis jetzt nur Einzelfälle registriert worden. In Bludenz wurde bereits ein 15-Jähriger angezeigt, weil er als Horror-Clown in der Fußgängerzone unterwegs war und Passanten erschreckte. Die Polizei stellt klar, dass solche „Scherze“ schnell ins Kriminelle gehen, und rät zur Anzeige - mehr dazu Horror-Clown treibt in Bludenz sein Unwesen (vorarlberg.ORF.at; 21.10.2016).

Grusel-Clown geriet an Polizisten

In Friedrichshafen im benachbarten Deutschland wollte in der Nacht auf Sonntag ein 25-jähriger Mann als Gruselclown verkleidet und mit einer Streitaxt bewaffnet Autofahrer erschrecken. Dabei sprang er allerdings auch einem zivilen Polizeiauto vor die Haube.

Im Polizeibericht heißt es dazu wörtlich: "Erst als die uniformierten Polizeibeamten aus dem Auto ausstiegen, schwante dem Clown offenbar die Dämlichkeit seiner Handlung. Er musste seinen „Streitkolben" und seine Maske abgeben und darf nun mit einer Anzeige rechnen.“

Sicherheitstipps der Polizei

Grundsätzlich rät die Polizei, nicht auf Konfrontation mit einem Grusel-Clown zu gehen, damit die Situation nicht eskaliere. Wenn man sich bedroht fühlt, soll man die Polizei verständigen. Dazu kursieren im Internet auch viele Falschmeldungen über Grusel-Clowns, von denen man sich nicht in die Irre führen lassen soll. Damit Halloween - trotz Gruselfaktor - ein ruhiges Fest bleibt, empfiehlt Susanne Dilp von der Landespolizeidirektion den herumgeisternden Gespenstern, die Maske erst auf der Halloween-Party aufzusetzen.

Sachbeschädigungen nehmen zu

Mit dem Gruselfest am 31. Oktober steigen auch in Vorarlberg seit Jahren die Anzeigen wegen Sachbeschädigung. Laut Dilp ist die Situation nicht dramatisch, Vandalismus nimmt aber an diesem Tag deutlich zu. Erfahrungsgemäß rechne die Polizei damit, dass auch heuer die eine oder andere Sachbeschädigung zusätzlich anfallen werde, sagt Dilp.

Unter anderem werden jedes Jahr Häuser mit Eiern beworfen, Mülltonnen umgekippt oder Briefkästen angezündet. Das seien Straftaten, so Dilp, und die werden auch strafrechtlich verfolgt. Den Tätern drohen dann eine Anzeige und ein Strafverfahren. Sind die Täter unmündig, können für die Eltern zivilrechtliche Forderungen entstehen, die sie bezahlen müssen.

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