Nach Erbschaftsstreit: Halbbruder verurteilt

Ein Niederländer, der seit Jahren beweisen will, dass er der Sohn eines Dornbirner Millionärs sei, ist am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des schweren Betrugs und der falschen Beweisaussage freigesprochen worden. Sein Halbbruder wurde verurteilt, er hatte eine Unterschrift nachgezogen.

Der 46-jährige Niederländer und sein Halbbruder sollten laut Anklage eine Unterschrift, die maßgeblich für die Beweislage im Streit um das Millionenerbe war, gefälscht haben. Der Zweitangeklagte, der 45-jährige Halbbruder, nahm bereits in der ersten Verhandlung die Schuld auf sich - mehr dazu in Halbbruder bekennt sich teilweise schuldig.

Der elffach Vorbestrafte wurde nun am Dienstag wegen Urkundenfälschung zu vier Monaten bedingter Haft und 640 Euro Geldstrafe verurteilt. Er gab zu, dass er die Unterschrift eines Vaterschaftszeugen auf einer Urkunde nachgezogen hatte, weil der Zeuge, ein damals schwerer Alkoholiker, dies selbst nicht richtig können habe. Der Niederländer bekannte sich hingegen nicht schuldig. Er habe lange Zeit nicht gewusst, dass die Unterschrift nicht echt war. Der 46-Jährige wurde vom Schöffengericht frei gesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Prozess wegen nachgezogener Unterschrift

Melanie Kritzer war für „Vorarlberg heute“ bei Gericht.

Streit zieht sich seit Jahren

Der Streit um das Milionenerbe zieht sich bereits über Jahre. Der Mann, der beweisen will, leiblicher Sohn eines verstorbenen Vorarlberger Millionärs zu sein, war als Adoptivkind in den Niederlanden aufgewachsen, 2008 hatten ihn seine persönlichen Recherchen nach Dornbirn geführt. Der Leichnam des Verstorbenen wurde im Herbst 2014 sogar exhumiert, um die Vaterschaft überpüfen zu können - das Ergebnis war negativ. Im August vergangenen Jahres entschied dann das Gericht rechtskräftig und damit endgültig: Der Niederländer ist kein Blutsverwandter des Millionärs. Mehr dazu in Millionenerbe: Niederländer vor OGH abgeblitzt. Allerdings kündigte der Mann am Tag nach dem Urteil an, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen zu wollen - mehr dazu in Exhumierung: Niederländer gibt nicht auf.