Westbahn lässt Bahnpaket prüfen

Die Westbahn hat beim Bundes- und beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg Nachprüfungsanträge für das im Juli zwischen Bund und Land vereinbarte Bahnpaket eingebracht, berichtet „Der Standard“.

Das Paket, das Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) und der Vorarlberger Mobilitätslandesrat Johannes Rauch (Grüne) in Form eines „Memorandum of Understanding“ im Juli unterzeichnet haben, umfasst ein Volumen von 400 Millionen Euro und soll von den ÖBB in Direktvergabe umgesetzt werden. Vorgesehen ist der massive Ausbau des Bahnangebots ab 2019.

Enthalten sind etwa eine Verdichtung des Takts, eine S-Bahn-Direktverbindung zwischen Lustenau und Dornbirn und die Anschaffung von 21 neuen Zügen mit rund 2.000 Sitzplätzen. Umsetzen sollen dieses Paket die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) im Rahmen einer Direktvergabe.

Westbahn will expandieren

Genau dieser Umstand ist Stein des Anstoßes für die mehrheitlich private Westbahn. Denn diese investiert laut „Der Standard“ kräftig in die Expansion, um ab 2017 auch die Strecke westlich von Salzburg bedienen zu können. Theoretisch könnte also auch der private Bahnanbieter das Angebot in Vorarlberg abdecken.

Auch wenn formal noch kein Verkehrsdienstvertrag abgeschlossen wurde, habe man bereits im Juli fristgerecht die Nachprüfungsanträge bei beiden Behörden eingebracht, sagte Westbahn-Chef Erich Forster. Für ihn sei weder klar gewesen, ob es sich bei der Verkündigung des Verkehrspaketes bereits um eine Verlautbarung gehandelt habe noch wer zuständig sei.

Direktvergabe in begründeten Fällen möglich

Direktvergaben sind gemäß der im Frühsommer vom EU-Verkehrsministerrat und dem EU-Parlament verabschiedeten neuen Richtlinie zur Vergabe von öffentlichen Leistungen möglich, wenn sie im EU-Amtsblatt bekanntgemacht und entsprechend begründet werden.

Solche Gründe können strukturelle und geografische Gegebenheiten des Marktes, regionale Besonderheiten, die technische oder geografische Abgeschiedenheit oder etwa die Komplexität des Netzes und die Qualität der bestellten Dienste sein, erklärte der Vergabe-Experte Philipp Marboe von der Rechtsanwaltskanzlei Wolf Theiss.

Deal stellt „stille Revolution“ dar

Dennoch stelle das Bahnpaket zwischen Bund und Vorarlberg eine „stille“ Revolution dar, so der Experte. Denn die Vereinbarung mit Vorarlberg wäre der erste Verkehrsdienstvertrag mit einem Bundesland, weitere dürften folgen.

Damit ersetze der Bund den 2019 auslaufenden Verkehrsdienstvertrag für das gesamte Bundesgebiet mit einem Volumen von rund sechs Mrd. Euro und zehn Jahren Laufzeit durch Einzelverträge mit einzelnen Bundesländern, folgerte Marboe. Das erlaube Pakete mit regionalen Spezialitäten und Qualitäten.

Rauch sieht keine rechtlichen Probleme

Mobilitätslandesrat Johannes Rauch (Grüne) sieht bei der direkten Vergabe von Verkehrsdienstleistungen an die ÖBB keine rechtlichen Probleme. Direktvergaben seien auch nach den neuen EU-Richtlinien möglich. Außerdem bekomme Vorarlberg bereits ab dem Jahr 2017 260.000 zusätzliche Kilometer auf der Schiene. Das sei vertraglich bereits fixiert, sagt Rauch. Er gehe davon aus, dass auch der neue Verkehrsdienstvertrag zustande kommt.