Bedingte Haftstrafe nach Alko-Unfall

Am Landesgericht Feldkirch ist am Dienstag ein 42-jähriger Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden. Anfang Juli hatte er auf der Autobahn schwer alkoholisiert einen Unfall verursacht, bei dem sein Beifahrer schwer verletzt wurde.

Der Angeklagte hatte ungefähr drei Promille Blutalkoholgehalt, als er bei einem missglückten Überholmanöver mit seinem Auto in den Fahrbahnteiler der Autobahnabfahrt krachte. Sein 38-jähriger Beifahrer, ein Arbeitskollege, erlitt dabei eine Hirnblutung, Wirbel- und Rippenbrüche sowie einen Augenhölenbruch.

Mit Tränen in den Augen schilderte der 42-Jährige am Dienstag den Vorfall und bekannte sich voll schuldig. Sein Handeln sei unverzeihlich, so der bisher Unbescholtene. Am Ende verurteilte ihn das Gericht zu fünf Monaten bedingt und einer Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sein Beifahrer macht kein Schmerzensgeld geltend.

Auto wurde zurück auf Fahrbahn geschleudert

Der Angeklagte hatte ein Wohnwagengespann überholt und wollte unmittelbar vor der Autobahnabfahrt bei Dornbirn-Nord wieder einscheren. Dabei prallte das Auto frontal in den Fahrbahnteiler und wurde wieder zurück auf die Fahrbahn und gegen den Wohnwagen geschleudert.

Das Fahrzeug blieb auf Höhe der Ausfahrt Dornbirn-Nord gegen die Fahrtrichtung Deutschland stehen. Der 38-jährige Beifahrer musste von der Feuerwehr aus dem Wrack geborgen werden. Er wurde mit den Rettungshubschrauber „Christophorus 8“ ins LKH Feldkirch eingeliefert. Durch herumfliegende Fahrzeugteile wurde auch der Pkw, der den Wohnwagen zog, beschädigt.