Verwaltungsreform im Agrarbereich startet

Am 1. April 2017 sollen die Agrarbezirksbehörde und die Landwirtschaftsabteilung zusammengelegt werden. Ziel ist nach Angaben des Landes, durch einen einfacheren Behördenaufbau den Bürgern eine gebündelte Anlaufstelle für den Agrar-Bereich anzubieten.

Damit die sieben Abteilungen der Agrarbezirksbehörde mit den sechs Fachbereichen der Landwirtschaftsabteilung des Landes am 1. April 2017 zusammengelegt werden können, muss der Landtag in einer Sammelnovelle zehn Landesgesetze ändern.

Die Vorteile der Zusammenlegung seien unter anderem eine klare Struktur, Bündelungsmöglichkeiten bei den Ressourcen und der Wegfall von Zweigleisigkeiten, so Matthias Germann, Leiter der Gesetzgebungsabteilung. Primäres Ziel sei nicht die Personaleinsparung, aber künftig werde es statt zwei nur mehr einen Behördenleiter geben.

Weitere Projekte werden geprüft

Weitere Projekte der Vorarlberger Verwaltungsreform sind am Laufen. So wird etwa geprüft, was besser bei den Bezirkshauptmannschaften oder bei der Landesregierung aufgehoben ist. Entscheidend sei, dass die Reformen nicht auf Kosten der Bürger Einsparungen bringen sollen.

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