Registrierkassenpflicht bleibt Zankapfel

Die Gastronomie übt heftige Kritik an den Änderungen bei der Registrierkassenpflicht. Die Gastronomen stoßen sich an der Begünstigung politischer Organisationen, die dieselben Erleichterungen erhalten wie gemeinnützige Vereine. Rechtliche Schritte stehen im Raum.

Die am Dienstag beschlossenen Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht für gemeinnützige Vereine gelten auch für die Vorfeldorganisationen politischer Parteien. Das sei nicht akzeptabel, sagt Vorarlbergs Gastronomie-Obmann Andrew Nussbaumer. Politische Parteien würden durch den Staat bereits großzügig finanziert, zusätzliche steuerliche Begünstigungen seien nur eine versteckte Parteienfinanzierung auf dem Rücken der Wirte. Aus diesem Grund treffen sich die Gastronomie-Vertreter aus allen Bundesländern bereits kommenden Donnerstag, um mögliche weitere Schritte - auch rechtliche - zu besprechen.

Landeshauptmann Wallner erleichtert

Der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) zeigt sich erfreut über die Erleichterungen bei der Registrierkassenpflicht. Vor allem Vereine und Feuerwehren sollen damit entlastet werden.

„Das, was jetzt am Tisch liegt, schaut vernünftig aus“, sagte Wallner am Dienstag am Rande des Regierungsfoyers. Es handle sich um eine Ausnahmeregelung, von der vor allem Vereine, Feuerwehren und zum Teil auch Klein- und Mittelunternehmen profitieren würden. „Alles andere hätte ich nicht verstanden“, so Wallner. Jetzt könne man Entwarnung geben.

Registrierkassenpflicht entschärft

Nach dem Sturmlauf mehrerer Organisationen und Branchenvertretungen gegen die bisherige Ausgestaltung der Registrierkassenpflicht hat der Ministerrat am Dienstag Erleichterungen für gemeinnützige Vereine und kleine Betriebe beschlossen. Mit dem Maßnahmenpaket sollen auch bürokratische Hürden abgebaut und das Engagement in gemeinnützigen Vereinen und politischen Organisationen unterstützt werden.

Inkrafttreten verschoben

Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen wird von 1. Jänner auf 1. April 2017 verschoben.

Die nunmehr geplanten Erleichterungen sehen vor, dass Umsätze von Unternehmen, die außerhalb von festen Räumlichkeiten erzielt werden, von der Registrierkassenpflicht ausgenommen und eine einfache Losungsermittlung ermöglicht werden soll („Kalte-Hände-Regelung“). Das soll gelten, wenn der außerhalb des Betriebes erzielte Jahresumsatz 30.000 Euro nicht überschreitet.

Hütten brauchen keine Registrierkasse

Keine Registrierkassenpflicht soll es auch für Alm-, Berg-, Ski-und Schutzhütten geben, wenn die Umsätze 30.000 Euro nicht überschreiten. Entfallen soll die Registrierkassenpflicht auch für Kreditinstitute.

Erleichterungen soll es auch für gemeinnützige Vereine geben. Feste von Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts - wie zum Beispiel Feuerwehren - sollen im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr einer steuerlichen Begünstigung unterliegen. Bei derartigen Veranstaltung besteht keine Registrierkassenpflicht.