Anfechtung: Kuverts in Bregenz zu früh geöffnet?

Die Bezirkswahlbehörde Bregenz muss im Rahmen der Wahlanfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof aussagen. Es steht die Vermutung im Raum, dass bei der Auszählung der Briefwahlkarten Kuverts zu früh geöffnet wurden.

Kommenden Montag beginnt die öffentliche Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes über die Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl. Die 14 Verfassungsrichter haben dafür insgesamt 90 Zeugen aus ganz Österreich geladen, darunter auch Vertreter aus Vorarlberg. Veranwortliche aus der Bezirkswahlbehörde Bregenz wurden vom Verfassungsgericht geladen. Der Grund: Bei der Briefwahl sollen Kuverts zu früh geöffnet worden sein.

Kuverts eine Stunde zu früh geöffnet

Laut Gesetz darf mit der Auszählung der Briefwahlkarten erst am Tag nach der Wahl um Punkt 9.00 Uhr begonnen werden. Dann werden die sogenannten Überkuverts geöffnet, in denen sich ein weiteres Kuvert mit dem eigentlichen Stimmzettel befindet. Dann werden diese Kuverts geöffnet, und die Stimme wird gezählt, erklärt der Leiter der Landeswahlbehörde, Gernot Längle. Und eben diese Überkuverts sollen eine Stunde zu Früh, also um 8.00 Uhr, geöffnet worden sein. Gezählt wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht, sagt Längle.

Auch der Bregenzer Bezirkshauptmann und Leiter der Bezirkswahlbehörde, Elmar Zech, bestätigt die Ladung eines Vertreters der Wahlbehörde. Grundsätzlich stellt er aber aus Sicht seiner Behörde klar, dass mit der Auszählung absolut verlässliche Mitarbeiter betreut waren.

Keine weiteren Fälle bekannt

Eine Einschätzung, ob dieses möglicherweise zu frühe Öffnen der Überkuverts den Wahlausgang beeinflusst haben könnte, will Längle nicht abgeben. Das sei jetzt einzig und allein Sache des Verfassungssgerichtshofes. Über weitere mögliche Verfehlungen oder Rechtswidrigkeiten bei der Stichwahl kann Längle nichts sagen. Der Behörde seien keine weiteren Fälle bekannt.