Nach Mordversuch Einweisung in Anstalt

Ein 29-Jähriger musste sich am Mittwoch wegen versuchten Mordes an einem Nachbarn verantworten. Der Deutsche war laut Gericht zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Das Urteil gegen den 29-Jährigen fiel schließlich am Mittwochnachmittag. Die Geschworenen sprachen sich mit 6:2 Stimmen für eine Einweisung des Deutschen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Einweisung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Laut Gerichtsgutachter Reinhard Haller werden geistig abnorme Täter im Schnitt dreieinhalb Jahre therapiert. Bei versuchtem Mord betrage die Dauer aber oft bis zu sieben Jahre.

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Versuchter Mord: Prozess

Ein 29-Jähriger musste sich am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Mordversuchs an einem Nachbarn verantworten. Beitrag: B. Stadler

Mit Luftbefeuchter auf Opfer eingeschlagen

Der Deutsche soll Anfang August 2015 in Götzis in das Haus eines Nachbarn eingestiegen sein. Dort soll er den 43-jährigen Bewohner sofort angegriffen und gewürgt haben, bis er bewusstlos war. Daraufhin schlug er immer wieder mit einem Luftbefeuchter auf sein Opfer ein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Folge: ein Schädel-Hirn-Trauma, zahlreiche Brüche im Gesicht und Hämatome am Hals.

Gerettet wurde der 43-Jährige, nachdem Nachbarn seine Hilferufe gehört hatten. Die Polizei fasste den mittlerweile 29-Jährigen kurz nach der Tat. Dieser wirkte nach Angaben der Polizei verwirrt. Über ihn wurde schließlich die Untersuchungshaft verhängt - mehr dazu in Täter nach Mordversuch in U-Haft.

Haller: Nicht schuldfähig, aber höchst gefährlich

Eine große Rolle bei der Urteilsfindung spielte die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Wie Haller am Mittwochvormittag ausführte, war der 29-Jährige zum Tatzeitpunkt definitiv nicht bei vollem Verstand. Die Hinweise darauf seien eindeutig. Der Angeklagte leide seit Jahren an einer Persönlichkeitsstörung, weise paranoide Züge auf und leide an Verfolgungswahn. Das alles gehe in Richtung Geisteskrankheit. Haller geht davon aus, dass der lange und chronische Cannabiskonsum das Krankheitsbild verschlimmert hat.

Bereits zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

Für den Gutachter waren somit sämtliche Voraussetzungen für die Einweisung in deine Anstalt für geistig-abnorme Rechtsbrecher gegeben. Der 29-Jährige sei nicht schuldfähig, aber höchst gefährlich - vor allem auch weil bei ihm definitiv Wiederholungsgefahr gegeben sei, zumal dies auch nicht sein erster „Aussetzer“ sei. Der Deutsche wurde bereits zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt, weil er seine ehemalige Chefin und seine Familie als Geiseln genommen und sie mit einem Messer bedroht hatte.

Angeklagter kann sich nicht erinnern

Der Angeklagte selbst erklärte vor Gericht, er könne sich an nichts erinnern. Zum Richter meinte er, er könne sich nicht vorstellen, so eine brutale Tat begangen zu haben - so sei er nicht.

Vom Opfer selbst und von sämtlichen Zeugen wurde er hingegen schwer belastet: Der 44-jährige Mann schilderte den Angriff im Detail und gab an, während der Schläge mit dem Leben abgeschlossen zu haben. „Als ich im Krankenhaus aufwachte, war ich überrascht“, sagte er. Durch die ihm zugefügten Verletzungen hatte Lebensgefahr bestanden.

Ein Tatmotiv gab es laut Haller übrigens nie. Aus nicht erklärbaren Gründen sei genau der 44-Jährige in das Aggressionsspektrum des mutmaßlichen Täters hineingerutscht.