Amoklauf: Polizei soll mehr Befugnisse erhalten

Zehn Tage nach dem Amoklauf in Nenzing hat am Mittwoch im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtags die politische Aufarbeitung begonnen. Mehrere Parteien forderten eine Erweiterung der Polizeibefugnisse bei der Kontrolle eines Waffenverbots.

Am Mittwochvormittag kümmerte sich der Rechtsausschuss des Landtags vor allem um eine Frage: Wie sollen Menschen kontrolliert werden, über die ein Waffenverbot verhängt wurde? So ein Verbot lag gegen den Täter von Nenzing vor, dennoch verfügt der Mann über Schusswaffen. Die Polizei kann nämlich nicht einfach Hausdurchsuchungen durchführen - auch wenn dieser Mensch als rechtsextrem oder gefährlich bekannt ist.

Gabriele Sprickler-Falschlunger von der SPÖ ist deswegen der Meinung, dass die Polizei mehr Befugnisse brauche. Hausdurchsuchungen sollten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft möglich sein. Grundsätzlich ist sie auf SPÖ-Linie, die eher vorsichtig ist, wenn es darum geht, der Polizei mehr Befugnisse einzuräumen. Aber: „Im konkreten Fall eines Waffenverbots glaube ich schon, dass man hier nachschärfen müsste, weil sonst ein Waffenverbot keinen Sinn macht.“

Winsauer: Latte nicht zu hoch legen

Ganz ähnlich argumentieren auch FPÖ, Grüne und, etwas vorsichtiger, NEOS. Und ÖVP-Sicherheitssprecher Thomas Winsauer sagt: „Wir waren immer schon dafür, dass Sicherheitsbehörden ausreichend Befugnisse haben müssen, wenn es um begründete Verdachtsmomente, wenn es um die Sicherheit der Menschen im Land geht.“ Winsauer warnt aber davor, den Sicherheitsbehörden die Latte zu hoch zu legen. Jeden als gefährlich bekannten Menschen umfassend zu kontrollieren sei wahrscheinlich nicht möglich.

Die 14 Landtagsabgeordneten wurden am Mittwoch aus erster Hand von der Exekutive über den Vorfall in der Nacht auf den 22. Mai in Nenzing informiert. Wie berichtet hatte ein 27-Jähriger auf einem Konzert um sich geschossen. Zwei Menschen wurden getötet, zahlreiche weitere schwer verletzt. Der Täter richtete sich selbst. Der Ball liegt allerdings beim Bund: Er wäre für eine Ausweitung der Kontrollbefugnisse der Polizei zuständig.

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