Messepark-Ausbau für Betreiber nicht vom Tisch

Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wird der Messepark-Ausbau erneut vorerst auf Eis gelegt. Doch die Betreiber wollen ihr Ziel weiter verfolgen. Von Seiten der Stadt heißt es, man sei für eine maßvolle Erweiterung.

Der Beginn der Bauarbeiten zur Erweiterung des Messeparks lässt weiter auf sich warten. Ursprünglich hätte mit der Umsetzung des 55-Millionen-Euro-Projekts bereits zu Beginn dieses Jahres begonnen werden sollen. Doch seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, die am Donnerstag bekannt wurde, ist klar: Ein möglicher Spatenstich ist derzeit nicht absehbar. Ohne Zustimmung von Land und Stadt kann die Erweiterung nicht erfolgen - mehr dazu in Messepark-Ausbau: Neuer Dämpfer für Betreiber.

Entscheid für Drexel nicht nachvollziehbar

Bei den Betreibern des Messeparks zeigt man sich auch am Tag danach noch überrascht von dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Es sei absolut nicht nachvollziehbar, sagt der Präsident der Austria Spar International, Guntram Drexel.

Der Verfassungsgerichtshof hat festgehalten, dass der Messepark in seiner aktuellen Form eine Verkaufsfläche von 17.500 Quadratmeter hat. Die Messeparkbetreiber vertreten hingegen die Ansicht, dass es mehr als 22.000 Quadratmeter gewidmeter Fläche sind und dass deshalb für eine Erweiterung keine Umwidmung nötig ist.

Drexel: „Für konstruktive Lösungen offen“

Diese Entscheidung ändere aber nichts an den Plänen zur Erweiterung und Modernisierung, sagt Drexel. Man sei nach wie vor für Gespräche und konstruktive Lösungen offen. Wie diese aussehen könnten und welche Flächen dafür nötig wären, ist derzeit aber noch nicht klar. Die Stadt Dornbirn werde sich aber entscheiden müssen, ob sie die Rolle als führende Einkaufsstadt weiter behalten wolle.

Antrag auf Erlassung eines Raumplanes

Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) sagte diesbezüglich gegenüber dem ORF Radio Vorarlberg, das bereits eingeleitete Verfahren für insgesamt 20.000 Quadratmeter Verkaufsfläche werde jetzt weitergeführt. Es gebe einen konkreten Antrag der Stadt Dornbirn auf Erlassung eines Landesraumplanes. Auf Grundlage dieses Antragen werde man ein ordentliches Verfahren durchführen.

Rüdisser sagte gegenüber dem ORF Vorarlberg weiters, die Entscheidung des Höchstgerichtes sei nicht überraschend. Das Land und die Stadt Dornbirn hätten nach gründlicher rechtlicher Prüfung stets diese Position vertreten.

Kaufmann (ÖVP) für maßvolle Erweiterung

Auch die Stadt Dornbirn nahm am Freitag in einer Aussendung Stellung zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP) betonte, es sei richtig gewesen, den Ausgang des von den Eigentümern des Einkaufzentrums angestrebten Verfahrens abzuwarten, um Rechtssicherheit zu erlangen. Dass damit auch die rechtmäßig korrekte Vorgangsweise der Stadtverwaltung bestätigt wurde, sei erfreulich.

Die Stadt Dornbirn bekenne sich zum Messepark als wichtigem Arbeitgeber und habe für eine maßvolle Erweiterung der Verkaufsflächen auch bereits einen Antrag zur Erlassung eines Landesraumplans an die Landesregierung gestellt", bestätigte Kaufmann außerdem. Nach der Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof könne dieses Verfahren nun fortgesetzt werden.

Rasches Ergebnis erhofft

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sei früher als erwartet erfolg - das sei für das Verfahren günstig. Es läge sowohl im Interesse der Stadt als auch des Betreibers, dass man rasch ein Ergebnis vorliegen habe, so Kaufmann weiter.