Millionenerbschaft: Streit geht weiter

Der Streit um eine Millionenerbschaft in Vorarlberg geht weiter. Im Testament des besachwalteten Erblassers werden zwei Pflegerinnen als Erbinnen angeführt. Verwandte hätten auch erben wollen. Jetzt ist die Geschichte um zwei Facetten reicher.

Die Verwandten des kinderlosen Erblassers beanspruchen das Erbe für sich. Ihrer Ansicht nach war der alte Mann bei der Erstellung des umstrittenen Testaments längst nicht mehr testierfähig. Gültig ist ihrer Ansicht nach ein älteres Testament.

Darüber hinaus seien die Vermögenswerte zusehends geschmälert worden. So habe allein die Sachwalterin mehr als 275.000 Euro für ihre Dienste als Sachwalterin und Rechtsanwältin in Rechnung gestellt. Dies wurde vom zuständigen Gericht genehmigt.

Prozess auf Mitte Mai vertagt

Im laufenden Erbschaftsprozess soll geklärt werden, ob der besachwaltete Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserstellung überhaupt testierfähig war.

Richter Wolfgang Schwarz hat gleich zu Beginn des Prozesstages die Öffentlichkeit ausgeschlossen - ohne die Öffentlichkeit über den Grund des Ausschlusses zu informieren. Psychiater, Bekannte und Verwandte werden als Zeugen befragt. Über Inhalte der Verhandlung darf keine Auskunft gegeben werden. Der Prozess wurde zwecks Befragung weiterer Zeugen auf Mitte Mai vertagt.

Einbruch ins Haus des Erblassers

Eine weitere Facette des Falles betrifft den Tresor im Haus des Erblassers. Seit Monaten drängten die Verwandten darauf, dass der Tresor sichergestellt und geöffnet wird. Denn, was im Tresor drinnen ist, weiß offenbar niemand.

Doch wenige Tage vor der Gerichtsverhandlung wurde ins Haus eingebrochen. Hinweise auf den oder die Täter liegen nicht vor. Die Verwandten haben vom Einbruch zufällig erfahren. Warum der Tresor so lange im leerstehenden Haus blieb, war nicht zu erfahren. Der dafür zuständige Notar verwies auf ORF-Nachfrage auf seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit.