Gericht: Kopftuchverbot unzulässig

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat am Freitag entschieden, dass das Kopftuchverbot an einer Schule in St. Margrethen unzulässig ist. Ein 16-jähriges Mädchen darf das Kopftuch damit während des Unterrichts tragen.

Die rechtliche Frage, ob ein Kopftuch im Unterricht erlaubt ist oder nicht, ist komplex. Das Schweizer Bundesgericht hat in seiner öffentlichen Beratung festgestellt, dass eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot prinzipiell vorhanden ist. Weil mit einem solchen Verbot aber die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt wird, müssten mehrere Bedingungen erfüllt sein - und das sei in St. Margrethen nicht der Fall.

Schulbesuch im Sinn der Integration

Einerseits gebe es kein öffentliches Interesse, Disziplin und Ordnung im Schulunterricht würden nicht gestört, wenn eine Schülerin ein Kopftuch trage. Der religiöse Friede sei auch nicht gefährdet, ebensowenig liege ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Was Integration und die Gleichstellung von Mann und Frau betrifft, sei es sogar im Sinne des Mädchens, den Unterricht zu besuchen.

Die Frage, ob das Mädchen im Unterricht ein Kopftuch tragen darf, beschäftigt die Gerichet seit einem Jahr - mehr dazu in Kopftuchstreit landet vor Bundesgericht.