Registrierkassenpflicht: Hohe Investitionen nötig

Ab 1. Jänner tritt die Registrierkassenpflicht in Kraft. Fast jeder Unternehmer, der Bareinnahmen hat, muss dann einen Beleg ausdrucken und seinem Kunden aushändigen. Für manche Branchen ist das mit hohen Investitionen verbunden.

Mit wenigen Ausnahmen müssen Unternehmer, die ab 1. Jänner mehr als 15.000 Euro Umsatz erwirtschaften, ihren Kunden einen Bon ausdrucken. Branchen wie etwa die Betreiber von Marktständen sehen das kritisch. Die neuen Geräte sind dort Wetter und Schmutz ausgesetzt und müssen mit Akkus betrieben werden. Das mache die Geräte fehleranfälliger und bei der Anschaffung teurer. Neben hohen Investitionen - 2.000 bis 5.000 Euro kosten die günstigsten Kassensysteme - sei das neue Gesetz deshalb für viele auch mit zahlreichen praktischen Problemen verbunden.

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Registrierkassenpflicht umstritten

Für manche Branchen ist das mit hohen Investitionen und Problemen verbunden. Ein Lokalaugenschein bei den „Verlierern“ dieses Gesetzes.

Künftig auch Manipulationssicherheit notwendig

Wenn 2017 dann die zweite Stufe des Gesetzes in Kraft tritt, müssen die Registrierkassen zusätzlich eine Manipulationssicherheit eingebaut haben. Diese Geräte sind derzeit rar. Für Kassen, die ohne Manipulationssicherheit verkauft werden, gilt es abzuklären, dass diese auch nachgerüstet werden können, sagt Registrierkassenhändler Mario Amort: Damit böse Überraschungen ausbleiben. Die Wirtschaftskammer rät Unternehmern deshalb, sich vorab genau zu informieren.

Eingeführt wird die Registrierkassenpflicht, um dem Mehrwertssteuerbetrug vorzubeugen. Mit dem Geld soll ein Teil der Steuerreform finanziert werden.