Pfarrer klagt Kirche auf Schadenersatz

Der Konflikt zwischen dem ehemaligen evangelischen Pfarrer von Feldkirch und seiner Kirche gipfelt in einem Schadenersatz-Prozess. 215.000 Euro fordert der Pfarrer für entgangenen Verdienst, weil ihn die Kirche nach einem Freispruch nicht wieder einstellte.

Vor fünf Jahren war der frühere evangelische Pfarrer von Feldkirch, Jürgen Schäfer, von der Kirche suspendiert worden. Er habe das Beichtgeheimnis gebrochen, lautete damals der Vorwurf. Die evangelische Kirche sprach den Pfarrer vor Jahren schon frei. Seinen Job bekam er nicht zurück.

Der Geistliche zog nun vor das Zivilgericht in Feldkirch und stellte ein Schadenersatzforderung in der Höhe von 215.000 Euro. Die Kirche machte Schäfer ein Vergleichsangebot: Er könne eine Teilzeitwiedereinstellung bei einem Netto-Gehalt von 500 Euro monatlich bekommen. Das Ganze bis zum Pensionsantritt im 2020. Als Pfarrer dürfe Schäfer freilich nicht mehr arbeiten. Schäfer lehnte das Vergleichsangebot der Kirche ab. Weitere Vergleichsverhandlungen stehen nun an. Die Zivilverhandlung wurde ruhend gestellt.

Schäfer spricht von Mobbing durch Kirche

Der Pfarrer betrachtet sich als Mobbingopfer. Er sei von der evangelischen Kirche ungerecht behandelt worden. Fest steht, im Disziplinarverfahren war die Kirche schon 2010 zur Ansicht gekommen, Pfarrer Schäfer habe das Beichtgeheimnis nicht verletzt. Nun wolle die Kirche Schäfer wegen anderer kleiner Ungereimtheiten nicht mehr beschäftigen.

Diese Vorgangsweise kritisieren sowohl das Gericht als auch die Anwälte des Pfarrers. Man warte bereits ein Jahr vergeblich auf eine endgültige Äußerung der evangelische Kirche zur Causa, so die Anwälte. Das Vergleichsangebot in Form einer Teilzeit-Wiedereinstellung, allerdings ohne den Dienst als Pfarrer, liege mit rund 30.000 Euro weit unter der Forderung Schäfers, hieß es.

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