Dieter Sperger zum dritten Mal verurteilt

Dieter Sperger, der ehemalige Präsident des FC Lustenau, ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen Untreue zu zehn Monaten Zusatz-Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er sitzt bereits zwei Haftstrafen von insgesamt drei Jahren und fünf Monaten ab.

Die Staatsanwaltschaft warf Sperger vor, ohne Wissen von Kunden Veranlagungen auf Kredite getätigt haben, obwohl ihm dies nicht erlaubt gewesen sei. Dadurch sollen rund 500.000 Euro Schaden entstanden sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Sperger als auch der Staatsanwalt erbaten sich Bedenkzeit.

Prozess im Juli vertagt

Erst im Juli war der Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten des FC Lustenau vertagt worden. Der Richter war dem Antrag von Verteidiger Johann Pauer gefolgt, die Schadenssumme neu zu berechnen. Er kritisierte, dass bei der betreffenden Berechnung nur jener Zeitraum herangezogen wurde, in dem Verluste entstanden seien, davor habe es aber auch Gewinne gegeben.

Bereits zwei Schöffenverhandlungen hat der frühere Vermögensverwalter und FC-Lustenau-Präsident in diesem Jahr hinter sich. In einem ersten Prozess am 17. März war Sperger wegen Veruntreuung zu drei Jahren Haft und zur Begleichung von Schadenersatz in Höhe von 724.500 Euro verurteilt worden. Am 22. April kamen zu den drei Jahren noch weitere fünf Monate wegen Veruntreuung von knapp mehr als 290.000 Euro hinzu.

Weitere Anklage steht im Raum

Außerdem steht noch eine Anklage gegen Sperger in Bezug auf seine Tätigkeit als Präsident des 2013 aus der zweithöchsten Fußball-Spielklasse zwangsrelegierten FC Lustenau im Raum. Die Causa wird derzeit noch von der Staatsanwaltschaft Feldkirch geprüft. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Untreue, des Sozialbetrugs und des Lizenzbetrugs.

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