Amtsgeheimnis: Bürgerinformation neu

Seit wenigen Tagen liegt der Entwurf zum neuen Informationsfreiheitsgesetz vor. Es regelt den Zugang zu Informationen von Land oder Gemeinden für Bürger neu. Grundlage ist die geplante Abschaffung des Amtsgeheimnisses.

Tatsächlich werden von den zuständigen Stellen in Vorarlberg die Auswirkungen des neuen Gesetzes als ziemlich gering eingeschätzt. Die Landesvolksanwaltschaft hat immer wieder mit Anfragen von Bürgern zu tun, die das Amtsgeheimnis negativ zu spüren bekommen. In erster Linie geht es um Bauvorhaben, so Volksanwältin Gabriele Strele. Anrainern werde etwa eine Akteneinsicht verwehrt. Grundsätzlich sei es zwar wichtig, persönliche oder sensible Daten weiter zu schützen, so Strele. Manche Informationen seien aber keineswegs problematisch.

Sparr erwartet wenig Änderungen

Der Geschäftsführer des Gemeindeverbandes, Otmar Müller sieht das geplante Gesetz als Untermauerung dessen, was in der Praxis längst umgesetzt sei. Das Amtsgeheimnis sei meist eine rein praktische Frage. Der Höchster Bürgermeister Herbert Sparr (ÖVP) sagt, aus seiner Sicht werde das Gesetz kaum etwas ändern. Bei größeren Bauprojekten würden die Bürger ohnehin an den Planungsverfahren beteiligt und bekämen detaillierte Informationen.

Die Direktorin des Landesrechnungshofes, Brigitte Eggler-Bargehr, erwartet keine Auswirkungen für die Kontrolltätigkeit, die Informationsbeschaffung sei gesetzlich geregelt. In Teilbereichen könnte es eine Beschleunigung geben. Die Rechnungshofdirektorin gibt zu bedenken, dass Transparenz auch ihren Preis hat. Bei der Veröffentlichung und Wartung von Daten stelle sich deshalb auch die Kostenfrage.