Cyber-Mobbing soll Straftatbestand werden
Derzeit gibt es elf Straftatbestände, denen man Mobbing zuordnen könnte. Dazu gehören Körperverletzung, Nötigung oder Verleumdung. Einen eigenen Mobbing-Paragraphen gibt es hingegen nicht. Das kann sich aber bald ändern, erläutert Richter Norbert Stütler vom Landesgericht Feldkirch. In der nächsten Strafgesetzbuch-Novelle sei nämlich ein Straftatbestand Cyber-Mobbing vorgesehen. Attacken über die Social Media-Plattform Facebook oder das Chatprogramm WhatsApp nehmen nämlich zu.
Was die jungen Täter oft nicht wissen: Mobbing kann strafrechtliche Folgen haben. In extremen Fällen, etwa wenn ein Mobbing-Opfer einen Suizidversuch unternimmt, sind sogar zehn Jahre Haft möglich. Unter-14-Jährige können übrigens zivilrechtlich belangt werden.
Link:
- Mobbing-Aufklärung am Landesgericht (vorarlberg.ORF.at, 3.6.2015)