Neue Aufregung über Vettel-Wohnung

Rund um die Lecher Ferienwohnung von Formel-Eins-Weltmeister Sebastian Vettel tauchen neue Fragen auf. Die Wohnung war ursprünglich mit einem Nutzungsverbot belegt. Bei Verstoß wollte die Gemeinde wohl rund 900.000 Euro „Vertragsstrafe“ kassieren. Diese Chance habe die Gemeinde verschenkt.

Der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling, der zahlreiche Antragssteller in Ferienwohnungfragen vertritt, ist empört. Schelling behauptet, die Gemeinde Lech habe im Zuge der unbefristeten Bewilligung für die Ferienwohnung von Vettel auf rund 900.000 Euro verzichtet. Bürgermeister Ludwig Muxel (ÖVP) räumt über seinen Anwalt ein, dass eine „Vertragsstrafe“ vereinbart gewesen sei.

Unter Vertragsstrafe versteht man einen pauschalierten Schadenersatz für den Fall, dass der Vertrag entweder gar nicht, nicht auf gehörige Art und Weise oder zu spät erfüllt wird. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag, unabhängig von der Höhe des Schadens.

Ferienwohnung mit Befristung

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2003 habe der Gemeindevorstand dem Lecher Hotelier und Verkäufer der Vettel-Wohnung, Joschi Walch, zunächst eine Ferienwohnung befristet bewilligt, so Bürgermeister Ludwig Muxel. Die Befristung soll laut Muxel zehn Jahre gedauert haben. Der Gemeindevorstand habe Walch gleichzeitig ein Nutzungsverbot bis 2013 zur Auflage gemacht. Die Einheiten durften demnach bis 2013 nicht verkauft werden.

Finanzierung des Hotelumbaus

Die befristete Bewilligung soll zur Besicherung eines Kredits herangezogen worden sein. Damit konnte Walch einen Hotelumbau finanzieren, erläutert Muxel die Vorgangsweise. Zwischen Hotelier Walch und Gemeinde sei im Jahr 2003 eine „Vertragsstrafe“ vereinbart worden, sollte Walch gegen Auflagen verstoßen, führt Muxel weiter aus.

Befristung mündet in unbefristeter Bewilligung

Nach Angaben von Bürgermeister Muxel soll die befristete Bewilligung erst 2013 in eine unbefristete Bewilligung umgewandelt worden sein. Diese unbefristete Bewilligung soll dann für jene Wohnung, die Walch bekanntlich um 3,5 Mio Euro an Vettel verkaufte, gegolten haben. Laut Muxel schloss die unbefristete Ferienwohnungsbewilligung an das zehnjährige Nutzungsverbot an. Bürgermeister Muxel sah, wie er selbst sagt, keinen Anlass, die Vertragsstrafe einzufordern - das zehnjährige Nutzungsverbot sei eingehalten worden, so Muxel.

Rechtsanwalt Schelling sagt, es sei absurd, wenn man behaupte, für eine auf zehn Jahre befristete Ferienwohnungsbewilligung wäre zu zahlen und für die unbefristete Ferienwohnungsbewilligung stehe der Kommune nichts zu. „Wenn, dann müsste das umgekehrt sein. Da stimmt etwas überhaupt nicht. Da wurde etwas verschenkt“, so Schelling wörtlich.

Gemeindeaufsicht hat geprüft

Der Fall wurde von der Gemeindeaufsicht geprüft. Das bestätigt der Bludenzer Bezirkshauptmann Johannes Nöbl, der sich inhaltlich aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht weiter äußert. Der Prüfbericht vom 5.Februar 2015 erging an den Lecher Gemeindevorstand. Der Prüfbericht gebe ihm recht, so Muxel diese Woche: Es läge keine Vertragsverletzung vor und damit habe die Gemeinde auch kein Recht gehabt, die „Vertragsstrafe“ zu kassieren.

Der Hotelier Joschi Walch wollte nicht Stellung nehmen. Walch verwies auf die Gemeinde. Muxel räumte ein, Walch sei bisher der einzige Hotelier gewesen, der einen Umbau auf diese Weise finanziert habe. Das sei deshalb so, meinte Muxel, weil Walch als einziger einen Antrag gestellt habe.

Magda Rädler, vorarlberg.ORF.at

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