Caritas sorgt sich um Rechtsberatung für Asylwerber
Schon jetzt gebe es viel Verbesserungsbedarf bei der rechtlichen Betreuung von Asylwerbern, so Martin Fellacher, Leiter der Caritas-Flüchtlingshilfe, gegenüber Radio Vorarlberg. Derzeit hätten Asylwerber keinen Anspruch auf Betreuung während der ersten Instanz ihres Verfahrens. Erst für die Berufung gebe es dann Rechtshilfe.
„Unabhängige Beratung wichtig“
Die betreuenden Hilfsorganisationen - der Verein Menschenrechte sowie die Rechtsberatung von Diakonie und Volkshilfe - würden pro Fall nur einen Pauschalbetrag erhalten, so Fellacher. Es handle sich um eine Einmalzahlung, egal wie intensiv man an einem Fall arbeitet.
Generell müsse eine unabhängige Beratung der Asylwerber möglich sein, fordert Fellacher. Das wäre bei einer staatlichen Stelle wohl nicht unbedingt gewährleistet.
Link:
- Land erfüllt Asylquote zu 100,89 Prozent (vorarlberg.ORF.at; 29.1.2015)