Loacker-Ausbau vor Landesverwaltungsgericht
Sowohl die Gemeinde Altach als auch eine Anrainerfamilie legten Beschwerde gegen den Genehmigungsbescheid des Landeshauptmanns ein. Damit kam die geplante Betriebserweiterung ins Stocken. Loacker Recycling will seinen Standort in Götzis zur Konzernzentrale ausbauen und beantragte u.a. ein neues Verwaltungsgebäude, eine Bahngleisverlängerung um 50 Meter, neue Werkstätten, eine Kleinwarenabnahme und ein Palettenhochregallager.
In mittelbarer Bundesverwaltung erteilte der Landeshauptmann bzw. die Abfallwirtschaftsabteilung im Amt der Vorarlberger Landesregierung die entsprechenden Genehmigungen. Loacker-Recycling spricht von einer Europazentrale um 25 Mio. Euro, die bis 2017 gebaut werden soll.
Anrainer befürchten Weichenstellung für Verschrottung
Ein altes Gebäude wurde bereits geschleift. Das war 2013. Seither herrscht Stillstand bei der Betriebserweiterung. Den Baubeginn für das Verwaltungsgebäude und die Werkstatt hatte das Unternehmen im Frühjahr 2014 angesetzt. Der Genehmigungsbescheid der Behörde wurde bisher nicht rechtskräftig. Die Beschwerdeführer sehen in der Millionen-Investition klare Vorzeichen für eine Erweiterung der umstrittenen Verschrottung, obwohl es um die Verschrottung bzw. Shredderanlage im aktuellen Genehmigungsverfahren nicht geht.
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Beitrag von Magda Rädler, Götz Wagner und Gernot Kutzer.
Die Altacher Seite zog vor dem Landesverwaltungsgericht alle Register. Eine Anrainerfamilie hatte die mündliche Verhandlung beantragt. Die Anrainer führten unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigungen, sowie Gefahren durch mögliche Hochwasser ins Treffen. Die Gemeinde Altach machte Gesundheitsgefahren geltend. Bürgermeister Gottfried Brändle (ÖVP) befürchtet vor allem gesundheitliche Beeinträchtigungen für Mittelschule, Kindergarten und Kinderhaus.
Vier Gutachten liegen vor
Nach Ansicht von vier Amtssachverständigen entbehren die Einwände jeder Grundlage. Es liegen Gutachten des Lufthygienikers, Maschinenbau-, Gewässerschutz- und abfalltechnischen Sachverständigen vor. Ein medizinisches Gutachten steht noch aus. Der medizinische Amtssachverständige erläuterte, es sei unmöglich ein Gutachten zu erstellen, nachdem andere Gutachten bisher nicht vollständig schriftlich vorlägen. Das medizinische Gutachten werde nachgereicht.
Dann soll es zu einer weiteren mündlichen Verhandlung kommen. Eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts ist erst danach zu erwarten. Vertreter von Loacker-Recycling wollten sich am Mittwoch mit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren gegenüber dem ORF nicht äußern.
Links:
- Homepage Loacker Recycling: Betriebserweiterung
- Recycling Loacker darf Betrieb erweitern (vorarlberg.orf.at, 6.9.2014)
- Loacker-Bauverhandlung ruft Anrainer auf den Plan (vorarlberg.orf.at, 13.6.2014)