Liechtenstein will Abtreibung entkriminalisieren

Die Liechtensteiner Regierung nimmt einen neuen Anlauf zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Im Kern geht es nach wie vor darum, Frauen, die im Ausland abtreiben lassen, nicht nachträglich im Fürstentum zu bestrafen. Haftstrafen bis zu einem Jahr sind möglich.

Liechtensteinerinnen, die abtreiben, müssen mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Abbrüche sind nur in besonderen Situationen erlaubt, etwa wenn eine Frau vor schweren gesundheitlichen Schäden geschützt werden kann. Trotzdem treiben jährlich rund 50 Frauen im benachbarten Ausland ab.

Nach mehreren gescheiterten Versuchen in den vergangenen Jahren hat die Regierung einen neuen Vorschlag an die Adresse des Parlaments auf den Tisch gelegt. Vorgeschlagen wird im Wesentlichen einmal mehr, den Schwangerschaftsabbruch, der nach wie vor im Ausland vorgenommen werden muss, zu entkriminalisieren. Frauen sollen nach einer Abtreibung nicht in Liechtenstein bestraft werden.

Im Jahr 2011 von Bevölkerung abgelehnt worden

Weiter listet die Regierung eine Reihe von Gründen auf, die als Rechtfertigung dienen, damit eine Abtreibung im Fürstentum gesetzlich erlaubt ist. Dazu zählen Vergewaltigungen, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person.

Die Einführung einer Fristenregelung war im September 2011 mit 52 Prozent an der Urne verworfen worden. Das Fürstenhaus hatte sich stets gegen eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen.

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