Stadttunnel Feldkirch: Land legt Beschwerde ein

Der geplante „Stadttunnel Feldkirch“ sorgt weiter für Auseinandersetzungen. Das Land Vorarlberg, die Stadt Feldkirch und die Energienetze GmbH wollen gegen die Zuerkennung der Parteistellung für zwei Bürgerinitiativen im UVP-Verfahren Beschwerde einlegen.

Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden die Umweltauswirkungen eines Vorhabens bewertet und anschließend bei der Entscheidung im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen - mehr dazu beim Bundesumweltamt

Laut einer Aussendung der Landespressestelle wurden der Vorarlberger Bürgerinitiative „statt Tunnel“ und der liechtensteinischen Bewegung „mobil ohne Stadttunnel“ seitens der UVP-Behörde Parteistellung zugesprochen. Das sieht man beim Land allerdings anders. Laut UVP-Gesetz hätten einheimische Bürgerinitiativen im Verfahren nur eine Beteiligtenstellung mit dem Recht auf Akteneinsicht, aber keine Parteistellung. Ausländische Initiativen hätten dies weder noch. Die Parteistellung ermögliche es, Rechtsmittel gegen einen Genehmigungsbescheid zu erheben.

„Richtungsweisende Beschwerde“

Beim Land heißt es, die Beschwerde sei aus juristischen Gründen richtungsweisend. Beim Stadttunnel Feldkirch handle es sich um das erste Straßenbauprojekt in Vorarlberg, das in einem Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren (UVP-Verfahren) abgewickelt werde. Die Beschwerde solle Klarheit über den Status von Bürgerinitiativen im UVP-Prozess schaffen.

Wallner: Erster Bauabschnitt wird realisiert

Der Stadttunnel Feldkirch hatte es in den vergangenen Tagen österreichweit in die Nachrichten geschafft, weil er als Knackpunkt in den Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen über die künftige Vorarlberger Landesregierung galt. Laut Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sollen die laufenden Verfahren für den Tunnel fortgeführt werden. „Wir gehen in Feldkirch wie geplant in die Realisierung des ersten Bauabschnitts“, sagte Wallner. Baubeginn soll im Jahr 2016 sein. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Planung auf rund 226,5 Millionen Euro.

Die Grünen kündigten hingegen an, dass man sich erst einmal ansehen wolle, was beim UVP-Verfahren herauskomme. In der kommenden Legislaturperiode stehe zudem nur der erste Bauabschnitt auf dem Programm. „Eine Zustimmung für den zweiten Bauabschnitt wird es von uns nicht geben“, so Grünen-Chef Johannes Rauch.

Formalfehler unterlaufen

Die Unterlagen zur UVP hatten per 1. September noch einmal neu öffentlich zur Begutachtung aufgelegt werden müssen. Bei der ursprünglichen Ankündigung war den Verantwortlichen ein Formalfehler unterlaufen. Damit verschob sich der Termin der UVP-Verhandlung auf Mitte Dezember. Bis Ende August waren rund 55 Stellungnahmen eingegangen.

Link: