Fleisch haftet für Ärztearbeitszeiten

Der Direktor der Krankenhausbetriebsgesellschaft, Gerald Fleisch, muss für die Überschreitung der Arbeitszeiten von 37 Ärzten gut 20.000 Euro aus seinem Privatvermögen bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Revision von Fleisch zurückgewiesen und damit dem Landesverwaltungsgerichtshof rechtgegeben.

Weitere Rechtsmittel gibt es nicht. Fleisch will das nun in der Gesellschafterversammlung oder im Aufsichtsrat der Krankenhausbetriebsgesellschaft zur Sprache bringen. Das Gesetz, wonach er persönlich für Missstände hafte, sei zu hinterfragen, so Fleisch.

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