Kurioser Formfehler: Verfahren startet neu
Das Auflageverfahren dient den Mitwirkungs- und Einwendungsrechten der Bevölkerung. Beim Stadttunnel Feldkirch kommt es „nicht ganz freiwillig“ zu einer zweiten Chance. Der Grund: Die erste Kundmachung per Inserat war im falschen Teil der Zeitung erschienen. Man habe den Fehler bei der Kontrolle der Rechnung für das Inserat bemerkt, sagt Brigitte Hutter, Leiterin der Verkehrsrechtsabteilung im Landhaus und zuständige Behörde für die Genehmigung des Stadttunnels.
Der Rechnungsbetrag sei auffallend niedrig gewesen: Das Inserat wurde nämlich nicht im redaktionellen Teil veröffentlicht, sondern weiter hinten. Rein theoretisch könnte damit das Verfahren angefochten werden, so Hutter. Die Behörde habe deshalb entschieden, das Auflageverfahren noch einmal zu starten.
Neuer Termin im Dezember
Das heißt: Alle Projektunterlagen werden in den Standortgemeinden und im Landhaus in Bregenz noch einmal zur Einsicht für alle Bürger aufgelegt. Bei der ersten Auflage haben nach Angaben des Landes rund 40 Personen von dieser Gelegenheit Gebrauch gemacht, bei der Behörde sind mehr als 50 Stellungnahmen eingegangen. Wie Hutter betont, behalten diese Stellungnahmen ihre Gültigkeit, sie müssen nicht neuerlich eingebracht werden. Der neue Termin für die mündliche Verhandlung, die ebenfalls öffentlich ist, ist der 16. und 17. Dezember.
Lapsus in der Pressestelle
Gerhard Schnitzer, Leiter der Straßenbauabteilung, sagt, es sei im Sinne des Antragsstellers, wenn bei einem derart komplexen Verfahren, Formfehler ausgeschlossen werden. Die Verantwortung für den Lapsus mit dem Inserat übernimmt der Leiter der Landespressestelle, Peter Marte: „Wir haben es versäumt, im Auftrag an die Zeitung darauf hinzuweisen, in welchem Teil das Inserat platziert werden soll.“
Link:
- Stadttunnel Feldkirch: Auflageverfahren geendet (vorarlberg.orf.at, 19.7.2014)