Einsicht in Wählverzeichnisse bis 24. Juli

Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl im September liegt ab 15. Juli in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Bis 24. Juli können laut Landeswahlbehörde Berichtigungsanträge gestellt werden.

Im Ausland lebende ehemalige Landesbürger haben ebenfalls noch bis 24. Juli die Möglichkeit, bei ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde die Eintragung in die Wählerkartei zu beantragen.

Wahlhotline vormittags erreichbar

Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter www.vorarlberg.at/wahlen(www.vorarlberg.at/wahlen) abrufbar.