Vergewaltigung: Verdächtiger bleibt in U-Haft

Der 16-jährige Tatverdächtige im Fall der Vergewaltigung in Gaißau wird vorerst in Feldkirch in Untersuchungshaft bleiben. Als nächstes wird er dem Untersuchungsrichter zur weiteren Einvernahme vorgeführt. Laut Polizei wird er wegen Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung angezeigt.

Bei einer Verurteilung drohen dem Jugendlichen siebeneinhalb Jahre Haft. Der 16-Jährige hat am Wochenende gestanden, am ersten Juli-Wochenende in Gaißau unter Alkoholeinfluss eine 20-Jährige nach einer Festveranstaltung vergewaltigt zu haben - mehr dazu in 16-Jähriger gesteht Vergewaltigung von Gaißau.

Dalpra: Unbescholtenheit rein juristischer Begriff

Der Jugendliche war zuvor noch nie strafrechtlich aufgefallen. Für den Psychotherapeuten und Gewaltexperten beim Institut für Sozialdienste, Arno Dalpra, ist die Unbescholtenheit ein rein juristischer Begriff. Er bedeute nicht, dass Anzeichen, sich Dinge mit Gewalt zu holen, nicht vorhanden gewesen seien.