Testamentsaffäre: Ratz weist Vorwürfe von sich

Beim Testamentsfälscherprozess in Salzburg hat sich am Dienstag die angeklagte Richterin Kornelia Ratz erneut nicht schuldig bekannt. Sie habe mit „dieser Sache“ nichts zu tun gehabt.

Kornelia Ratz betonte vor Gericht am Dienstag, es habe von ihr keinen Anruf und kein Gespräch beim Bezirksgericht Dornbirn über Fälschungen gegeben. Ihr sei auch zuvor nie bekannt geworden, dass es beim Bezirksgericht Dornbirn Auffälligkeiten gegeben hat. Richterin Kornelia Ratz wird vorgeworfen, sie habe ein gefälschtes Testament zu Gunsten ihrer Mutter und Tante bestellt. Das angebliche Bestelltelefonat beim Hauptangeklagten, dem Fälscher, sei frei erfunden, es habe dieses Telefonat nie gegeben, sagte Ratz nun vor Gericht.

Sie habe ja am Bezirksgericht nichts zu tun gehabt, sagte Ratz. Als die Affäre aber bekannt wurde, seien ihr zwei Testamente wieder eingefallen, bei denen es Ungereimtheiten gab, und diese habe sie dann sofort gemeldet. Ratz verwies dann aber vor allem auf die Aussagen, die sie bereits während des ersten Verfahrens gemacht hat.

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Beitrag von Gernot Hämmerle.

Frage nach Gründen für Belastung

Richterin Christina Rott fragte alle nicht-geständigen Angeklagten, wieso sie denken, dass der Hauptangeklagte sie in seinem Geständnis so schwer belastet habe. Und während vor Ratz ein Angeklagter etwa gesagt hatte, es sei allen ein Rätsel, warum der Hauptangeklagte sie wie aus heiterem Himmel so massiv beschuldige, hat Ratz einen Erklärungsversuch abgegeben: Sie wolle zwar nicht spekulieren, sagte Ratz, aber der Hauptangeklagte belaste sie wohl so stark, weil sie die Anzeige gemacht hatte. Ratz sagte dann weiter, der Hauptangeklagte habe wohl auch so gehandelt, weil er wesentlich besser aussteige, wenn er nicht alleine verurteilt wird. Darüber hinaus glaubt Ratz an finanzielle Gründe: Dann habe der hauptbeschuldigte ehemalige Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn auch Mithaftende für den Schaden, den er angerichtet hat.

Im Gegensatz zur ersten Prozessrunde waren die Aussagen von Ratz sehr kurz und emotionslos.

Ratz: Habe nicht an Mutschlers Testament gezweifelt

Zu Willi Mutschler, aus dessen gefälschtem Testament Mutter und Tante von Ratz geerbt haben, sagte Ratz, sie habe ihn oberflächlich gekannt und gewusst, dass er bei ihren Großeltern ein und aus gegangen sei. Sie habe gewusst, dass er behindert und besachwaltert war. Wie vermögend Mutschler war, hätten weder sie noch ihre Mutter gewusst. Daran, dass das Testament nicht echt sein könnte, habe sie keine Sekunde gedacht. Sie habe auch nicht mit ihrem Großvater und ihrer Tante, die Mutschlers Sachwalter waren, über dessen Vermögenswerte gesprochen.

Vor Gericht wurde ein Telefonat eingespielt, in dem Ratz vom Bruder des Hauptangeklagten mit Nachdruck und unter Androhung des Jobverlusts Geld zurück forderte.

Angeklagte bleiben bei bisherigen Angaben

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Oktober 2013 zehn Fakten des erstinstanzlichen Urteils wegen Feststellungsmängeln aufgehoben.

Deshalb müssen sich fünf Angeklagte erneut vor Gericht verantworten. Sie alle bleiben bei ihren bisherigen Angaben. Es sind dies der geständige Hauptbeschuldigte Jürgen H. (50), ehemals Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn; die nicht geständige Ratz; zwei Gerichtskollegen des Hauptbeschuldigten, Kurt T. (51) und Walter M. (75), sowie Peter H. (50), der im Tatzeitraum ein Freund von Jürgen H. war.

Nach dem ersten Tag der Neuverhandlung am Montag - mehr dazu in Testamentsaffäre: Erster Tag der zweiten Prozessrunde - setzte Richterin Christina Rott die Befragungen der Angeklagten fort. Der Drittangeklagte Peter H. bekannte sich schuldig. Der einstige Freund des Hauptangeklagten gab zu, Scheinerben aufgetrieben zu haben. Er sprach vom größten Fehler seines Lebens. Er wolle alles tun, um den Schaden wieder gut zu machen.

Weiterhin nicht schuldig in den noch verbleibenden angeklagten Fakten bekennt sich der 75-jährige ehemalige Gerichtsmitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn, Walter M. .