„Betteln“ beschäftigt Landespolitik

Die FPÖ hat das Thema „organiertes Betteln“ auf’s Tapet gebracht. Demnach sei eine „Zunahme der Problematik“ feststellbar. Während die FPÖ eine Verschärfung der bundesweiten Gesetze fordert, lehnt Sicherheitslandesrat Schwärzler (ÖVP) eine solche ab. Die Maßnahmen seien streng genug.

Städte und größere Gemeinden in Vorarlberg hätten ein Problem mit „organiserten Betteln“, behauptet FPÖ-Obmann Dieter Egger in einer Landtagsanfrage. Sowohl Einheimische als auch Touristen fühlten sich zunehmend belästigt. Egger vermutet gar einen Menschenhandel hinter der Bettelei, durch eine angeblich organisierte Ausbeutung von kranken, geistig und körperlich behinderten Menschen.

An dieser Darstellung können Zweifel aufkommen. Nach einem Bericht des Wochenmagazins „Profil“ im Juni wird Betteln in Österreich unter den Generalverdacht der Geschäftemacherei gestellt. Häufig zu Unrecht. Betteln ist ein Menschenrecht. Die Vorarlberger Caritas spricht beim Betteln von einem „Hilfeschrei“.

150 Strafverfahren eingeleitet

In Vorarlberg leitete die Polizei seit Jahresbeginn bereits 150 Verwaltungsstrafverfahren wegen aggressivem und organisiertem Betteln ein. Das geht aus der Anfrage-Beantwortung von Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) an die FPÖ hervor.

Die Landespolizeidirektion und die Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Landesregierung räumen ein, dass es in Bezirkshauptstädten zu vermehrtem Auftreten von organisierten Bettlern gekommen sei. Im ländlichen Raum komme teilweise Betteln von Haus zu Haus vor. Durch vermehrte Kontrollen und Anzeigen von Verwaltungsübertretungen konnte bereits teilsweise wirksam gegengesteuert werden, heißt es.

„Wenn einzelne Personen aus Armut nicht organisiert betteln, sind solche Fälle anders zu gewichten“, so Landesrat Schwärzler. Die Landespolizeidirektion Vorarlberg lege im Zuge der kriminalpolizeilichen Initiative gegen Einbruchskriminalität in Wohnraum auch ein besonderes Augenmerk auf ein zusätzliches Gefahrenpotential organisierten Bettelns. Die Zusammenarbeit der Polizei mit den Bezirksverwaltungsbehörden, Stadtverwaltungen und der Landesverwaltung sei regional und überregional intensiviert worden.

Vorarlberg verlangt Bettel-Bewilligung

In Vorarlberg ist Betteln und das Umherziehen von Haus zu Haus oder von Wohnung zu Wohnung bewilligungspflichtig. Bislang wurde noch keine Bewilligung erteilt. Im Landes-Sicherheitsgesetz sind die bettelrechtlichen Normen im Vergleich zu den anderen Bundesländern laut Schwärzler sehr streng.

Die Forderung der Aufnahme der organisierten Bettelei in das Strafgesetzbuch lehnt Schwärzler ab. „Die Wirksamkeit einer Bekämpfung der Bettelei durch Strafgesetze ist nicht automatisch wirkungsvoller“, heißt es. Erfahrungen im Kampf gegen das illegale Glücksspiel bestärkten diese Zweifel. In diesem Fall wurden die verwaltungsrechtlichen Straftatbestände ausgedehnt und die Gerichtszuständigkeit nahezu beseitigt.

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