Strafe für Krankenhaus-Direktor bestätigt

Das Landesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die 24.000-Euro-Strafe für den Direktor der Landeskrankenhaus-Betriebsgesellschaft wegen Arbeitszeitüberschreitungen bei Ärzten bestätigt. Gerald Fleisch kündigte umgehend Revision an.

Offenbar arbeiteten Ärzte am Landeskrankenhaus Bregenz in der Vergangenheit mehr als die erlaubten 72 Stunden pro Woche - es habe 37 Übertretunten gegeben. Das fiel dem Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle im März 2013 auf.

Fleisch gab an, bis zum Zeitpunkt der Anzeige im Herbst 2012 nichts von den Problemen gewusst zu haben - eine Verantwortung, die das Gericht nicht überzeugte. Aber, so heißt es im Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts: Fleisch habe nicht darlegen können, was er nach der Anzeige gegen die zu vielen Arbeitsstunden pro Woche getan habe.

Auch das Argument, dass nicht er, Fleisch, für die Dienstpläne verantwortlich sei, sondern Primar- und Oberärzte, ließ das Landesverwaltungsgericht nicht gelten. Vielmehr heißt es im Erkenntnis, das Fleisch fahrlässig gehandelt habe und darum zahlen müsse. Im Wiederholungsfall müsste Fleisch empfindlich mehr zahlen, nämlich zwischen 360 und 3.600 Euro pro Fall.

Fleisch will Revision erheben

„Aufgrund der besonderen Bedeutung einer Geschäftsführerhaftung für überschrittene Arbeitszeiten leiten wir eine Revision ein“, betonte Fleisch.

Außerdem habe das Landesverwaltungsgericht die bereits damals gesetzten Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitszeiten nicht berücksichtigt. Die Überschreitungen der Arbeitszeit im LKH Bregenz seien hauptsächlich auf den damaligen Mangel an Ärzten zurückzuführen gewesen, der mittlerweile behoben sei, sagte der KHBG-Chef. Zudem seien zusätzliche ärztliche Stellen geschaffen worden, um das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Seither habe es bei Prüfungen durch das Arbeitsinspektorat in allen Landeskrankenhäusern nur noch geringfügige Beanstandungen gegeben.

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