Land lässt weiter Spielautomaten beschlagnahmen

Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) wird trotz eines EuGH-Urteils weiterhin Spielautomaten beschlagnahmen lassen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes müsse zuerst vom zuständigen Landesverwaltungsgericht bestätigt werden.

Der Europäische Gerichtshof rüttelt an den österreichischen Bestimmungen für Automaten-Glücksspiele. In ihrem Urteil vom Mittwoch erklärten die Luxemburger EU-Richter, dass der freie Dienstleistungsverkehr der österreichischen Konzessionsregelung entgegenstehe, wenn diese nicht wirklich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolge.

Das EU-Gericht beantwortete eine Anfrage des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich zur Vereinbarkeit der österreichischen Regelung mit EU-Recht. Dabei weisen die EU-Richter darauf hin, dass das Landesverwaltungsgericht anzunehmen scheine, dass das wahre Ziel der fraglichen restriktiven Regelung nicht in der Kriminalitätsbekämpfung und im Spielerschutz liege, sondern in einer bloßen Maximierung der Staatseinnahmen.

Nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichts hätten nämlich die österreichischen Behörden nicht nachgewiesen, dass die Kriminalität oder die Spielsucht im betreffenden Zeitraum ein erhebliches Problem darstellten. Der Europäische Gerichtshof habe aber bereits entschieden, dass die Staatseinnahmen eine solche Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nicht rechtfertigen könnten.

Begrenzte Zahl von Konzessionen

Der Ball liegt nun wieder beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Sollte dieses bei seiner Auffassung bleiben, müsste es zu dem Ergebnis kommen, dass die in dem Verfahren beanstandete Regelung nicht mit EU-Recht vereinbar sei, meint der EuGH. Das Landesverwaltungsgericht hat über vier konkrete Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Ihnen ist gemeinsam, dass nach Kontrollen an verschiedenen Orten in Oberösterreich Glücksspielautomaten, die ohne Konzession betrieben wurden, vorläufig in Beschlag genommen wurden.

In Österreich dürfen Glücksspiele mittels Automaten nur von konzessionierten Unternehmern durchgeführt werden. Die Konzessionen stehen nur in begrenzter Zahl zur Verfügung.

Schwärzler will Klarheit auf Bundesebene

Bevor die EuGH-Entscheidung nicht vom zuständigen Landesverwaltungsgerichtshof Oberösterreich bestätigt wird, werde er sich an die bisherigen Vorschriften halten und weiterhin Spielautomaten sicherstellen, so Sicherheitslandesrat Schwärzler auf Anfrage von Radio Vorarlberg.

Nach Angaben von Schwärzler sind in den vergangenen Wochen rund 20 Spielautomaten beschlagnahmt worden.

Es sei eine Frechheit, dass die Beamten in den Ländern derart alleine gelassen würden, so Schwärzler. Es sei an Zeit, das sich etwas auf Bundesebene tue und endlich Klarheit in dieser Materie geschaffen werde. Bis es so weit sei, gehe alles seinen bisherigen Weg, so der Landesrat.

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