Egg: Ungereimtheiten bei Umwidmung?

Nachdem der Verfassungsgerichtshof dem Sägewerk „Sutterlüty“ in Egg, Nachbarrechte zugesichert hat, muss das Bauverfahren eines bereits bestehenden Hauses neu aufgerollt werden. Nun werden Stimmen laut, dass es bereits bei der Umwidmung des Bauplatzes Ungereimtheiten gab.

Das Grundstück auf dem das neue Haus gebaut wurde musst vor Baubeginn in Bauland umgewidmet werden. Gegen diese Umwidmung habe sich die Gemeinde Egg zunächst gesträubt, heißt es aus der Gemeindestube. Die Gemeinde habe der Familie Alternativgrundstücke angeboten - ohne Erfolg. Schlussendlich widmete die Gemeinde die bisherige „Freiland-Freihaltefäche" in Baufläche Mischgebiet“ um und das Zweifamilien-Wohnhaus durfte gebaut werden. Beim neu aufgerollten Bauverfahren des bereits bestehenden Hauses ist nun das Landesverwaltungsgericht am Zug.

Tatsache ist: Die Gemeinde hatte vor der Umwidmung mehrere bedeutende Grundstücke von den Hausbesitzern im Zentrum von Egg erworben. Zum Beispiel die Postverteiler-Stelle und den Bauhof, die Apotheke samt Wohngebäude sowie für die Liegeweise des Schwimmbades.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Video: Ein Beitrag von Magda Rädler, Götz Wagner und Christina Lachner. Im Interview: Untermieter Swen Lewsky

Handler weist Vorwürfe zurück

Bürgermeisterin Theresia Handler weist jeglichen Zusammenhang zwischen der Umwidmung und den Grundstücksgeschäften zurück. Die Grundstückskäufe seien legal gewesen, betont Handler und verweist auf einen interessanten Umstand: Im Kaufvertrag zur Liegewiese habe sich die Gemeinde zusichern lassen, dass die Bauwerber niemals wegen Lärmbelästigung - ob vom Sägewerk Schwimmbad oder Radweg - klagen können.

Die Hausbesitzer waren zu keiner Stellungnahme bereit. Laut Gemeinde hat die Familie einen Hauptwohnsitz in Egg.

Link: