Keßler rückwirkend gesperrt
Im Jahr 2004, als Martin Keßler Ruder-Nationaltrainer war, wurde Sportlern seines Nationalteams Blut mittels einer Blutzentrifuge abgenommen. Laut Keßler wollte man so ein Höhentrainingslager simulieren.
Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen
Die Unabhängige Schiedskommission sieht darin einen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen und hat Keßler deshalb nun für vier Jahre gesperrt. Die Sperre wurde allerdings rückwirkend beginnend mit März 2006 ausgesprochen und ist deshalb seit März 2010 abgelaufen.
Keßler kann die Entscheidung beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne anfechten, ob er dies tut wird, wird er nach Erhalt der schriftlichen Urteilsausfertigung entscheiden.