Edelbert Meusburger angeklagt

Gegen den pensionierten Leiter der Großbetriebsprüfung Feldkirch, Edelbert Meusburger, wurde am Mittwochvormittag Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft ihm Missbrauch der Amtsgewalt vor. Ein weiterer Finanzbeamter ist ebenfalls involviert.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch erhebt Anklage gegen den ehemaligen Leiter der Großbetriebsprüfung und ORF-Stiftungsrat Edelbert Meusburger. Laut der 94 Seiten starken Anklageschrift werde ihm unter anderem zur Last gelegt, der Republik durch die Beeinflussung einer Unternehmensprüfung einen Steuerausfall von 3,2 Millionen Euro verursacht zu haben.

Verstöße gegen Bundesabgabenordnung

Konkret geht es demnach um mehrere Verstöße gegen die Bundesabgabenordnung, die Meusburger und ein weiterer Finanzbeamter begangen haben sollen. Meusburger soll 2005 die Leitung der Großprüfung einer Gesellschaft übernommen haben, obwohl er mit dem inzwischen verstorbenen Steuerberater des Unternehmens privat und beruflich verbunden gewesen sei und „im Vorfeld der Prüfung beratend für die Gesellschaft tätig geworden ist“, hieß es.

Zudem habe er den mitinvolvierten Finanzbeamten angewiesen, „einen angeblich 2003 in die Gesellschaft eingebrachten Firmenwert sowie eine 40 prozentige-Teilwertabschreibung zum Jahresende 2004 nicht zu prüfen“. Die Prüfung sei rechtswidrig durchgeführt worden, obwohl sich aus Vorgesprächen ergeben habe, dass „die Konstruktion um den Firmenwert ausschließlich dazu dient, der Gesellschaft einen Verlustvortrag zu verschaffen, der ihr nicht zusteht“, hieß es weiter.

Anklage ist nicht rechtskräftig

Meusburger habe an dem inhaltlich unrichtigen Prüfbericht mitgewirkt, der dazu führte, dass das Finanzamt Feldkirch „die Firmenwertübertragung bzw. teilweise vorzeitige Abschreibung des angeblichen Firmenwerts akzeptierte“ und ab 2006 falsche Körperschaftsteuerbescheide erließ. Dadurch sei der Republik ein Schaden von 3,2 Millionen Euro entstanden.

Gerichtssprecher Norbert Stütler betonte, dass die Anklage nicht rechtskräftig sei und die Unschuldsvermutung gelte. Der für das Verfahren zuständige Richter stehe noch nicht fest. Sollte Meusburger im weiteren Verlauf des Verfahrens wegen Amtsmissbrauchs im Sinne der Anklage verurteilt werden, würde ihm laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren drohen.

Meusburger weist Vorwürfe erneut zurück

Meusburger weist gegenüber ORF-Vorarlberg erneut alle Vorwürfe zurück: „Ich fühle mich in dieser Angelegenheit, die bis ins Jahr 2003 zurück geht, völlig unschuldig. Ich werde die Anklageschrift beeinspruchen. Sollte die Anklage rechtskräftig werden, so hoffe ich auf eine gerechte Entscheidung des Gerichts.“

Steuerhinterziehung von 30 Millionen Euro

Meusburger wurde 2010 wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Schon 2008 waren entsprechende Vorwürfe vom Büro für Interne Angelegenheiten untersucht worden. Meusburger soll mit seinem Kollegen günstige Abschreibungsmethoden für die Niederlassung des deutschen Konzerns Gildemeister in Vorarlberg sowie in Liechtenstein zumindest toleriert haben. Insgesamt soll es um 30 Millionen Euro an Steuerhinterziehung gehen.

Stellungsnahme des Dmg Moro Seiki Konzern (vormals Gildemeister)

Der Dmg Mori Seiki-Konzern, vormals Gildemeister-Konzern, schreibt in einer Aussendung: „Wir weisen den hergestellten Zusammenhang zwischen der Anklage gegen Edelbert Meusburger, einer Niederlassung unseres Konzerns in Österreich sowie einer angeblichen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe entschieden zurück. Der Konzern distanziert sich von jeglichem Anschein einer Verwicklung in strafrechtlich relevante Machenschaften. Wir haben stets unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen Vorschriften gehandelt - auch in Österreich. ... Die Richtigkeit unseres steuerlichen Vorgehens bestätigten in den letzten Jahren vier rechtskräftig gültige Steuerbescheide der Dmg Europe Holding GmbH in Klaus. Sie wurden ordnungsgemäß jeweils vom Finanzamt Feldkirch erlassen. ... Die genannten Steuerbescheide wurden nicht etwa von Herrn Meusburger oder der Großbetriebsprüfung zugestellt. ... Zurzeit liegen uns keine offenen Steuerbescheide seitens der österreichischen Finanzbehörden vor.“

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