Testamente: Schriftliches Urteil liegt vor

Zwei Wochen, nachdem der Oberste Gerichtshof im Testamentsprozess Teile der erstinstanzlichen Urteile aufgehoben hat, liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Demnach müssen aus formalen Gründen einzelne Teile des Prozesses neu verhandelt werden.

Nun hat auch der Oberste Gerichtshof in Wien schwarz auf weiß bestätigt, dass mehrere Gerichtsmitarbeiter Jahre lang systematisch Testamente gefälscht haben. Auf 59 Seiten wird aber auch aufgelistet, warum bei fünf Angeklagten einzelne Schuldsprüche - aus formalen Gründen - aufgehoben werden mussten. Ein Angeklagter wurde vom OGH rechtskräftig verurteilt.

Komplett neu verhandelt werden müssen die Vorwürfe gegen die prominenteste Angeklagte Richterin Kornelia Ratz. Sie wurde in erster Instanz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt, weil sie eine Testamentsfälschung in Auftrag gegeben haben soll. Im schriftlichen Urteil heißt es nun wörtlich, anstatt einer Verurteilung wegen Amtsmissbrauch käme „allenfalls ein Schuldspruch wegen schweren Betrugs in Betracht.“ Für Richterin Ratz gilt die Unschuldsvermutung.

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