Generelles Bettelverbot aufgehoben

Alle Landtagsparteien haben am Mittwoch der Aufhebung des generellen Bettelverbots zugestimmt. Damit folgten die Abgeordneten einem Erkenntnis des Höchstgerichts. Das Betteln mit Kindern bleibt verboten.

Der Landtag hat am Mittwoch per einstimmigen Beschluss das generelle Bettelverbot in Vorarlberg aufgehoben. Dieser Schritt war nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom Juni 2012 zu setzen. Untersagt bleibt aggressives, organisiertes Betteln sowie Betteln mit Kindern. Die Gemeinden können außerdem ein Bettelverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen.

Gemeinden können Bettelverbot anordnen

Den Kommunen steht es frei, im Vorfeld von Veranstaltungen ein allgemeines Bettelverbot zu verordnen, wenn mit einer besonderen Belästigung zu rechnen ist. Katharina Wiesflecker (Grüne) kritisierte diesen Passus als Hintertür, der den Missbrauch des Gesetzes ermöglichen könnte. Sollte es zu unzumutbaren Belästigungen kommen, so sei natürlich ein Bettelverbot auszusprechen - aber nicht im Vorhinein, so Wiesflecker.

Opposition will kein „vorauseilendes“ Verbot

Gabriele Sprickler-Falschlunger (SPÖ) teilte die Haltung der Grünen. Sie halte es für zumutbar, wenn etwa bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele das „erlauchte Festspielpublikum zwei oder drei Bettler“ zu sehen bekomme.

FPÖ-Chef Dieter Egger hielt den Vorschlag der Grünen „nicht praktikabel“. Trotz Kritik stimmten sowohl die Grünen als auch die SPÖ der Gesetzesänderung zu, da sie die „Reparatur des Bettelverbots“ grundsätzlich befürworteten. Matthias Kucera (ÖVP) betonte, dass Gemeindevertretungen in der Lage seien, das Gesetz verantwortungsbewusst umzusetzen.