Neue Verträge: Job-Sharing für Ärzte

Vorarlberger Gebietskrankenkasse und Ärztekammer haben sich auf eine neue Honorarordnung geeinigt. Künftig sind auch Job-Sharing-Modelle möglich, durch die die Flexibilität der Ärzte erhöht und die Versorgung der Patienten verbessert werde.

Die Gebietskrankenkasse spricht von einem Meilenstein, die Ärzte von neuen Anreizen zur Leistung: Die neue Honorarordnung für Ärzte ist da. GKK-Obmann Manfred Brunner sagt, dass bei allen Reformbemühungen stets der Patient im Zentrum gestanden sei.

Profitieren sollen vor allem die Patienten vom neuen Honorarsystem für Ärzte. Wenn bisher im Abrechnungssystem eine bestimmte Punktezahl erreicht war, wurde die Bezahlung des Arztes - auch für dieselbe Leistung - immer schlechter. Das soll sich ändern: Hohe Punktewerte bedeuten nicht mehr schlechte Abgeltung.

Mehrkosten sind finanzierbar

Ärzte-Kurienobmann-Stellvertreter Burkhard Walla sieht darin ein Motivationspaket für Ärzte und einen Vorteil für die Patienten. Finanziert werden die Mehrkosten im Ausmaß von 2,7 Millionen Euro pro Jahr 2014 aus Rücklagen. Sie wurden über geringfügige Honoraranpassungen in den letzten Jahren gebildet.

Einzelvertrag auf mehrere Ärzte verteilt

Mehr Flexibilität bei den Ärzten sollen Jobsharing-Modelle bringen. So können sich künftig etwa zwei Ärzte für einen Einzelvertrag bewerben. Die neuen Bestimmungen gelten ab Oktober, derzeit fehlt nur noch das Ja der Trägerkonferenz des Hauptverbandes. Die neue Honorarordnung und die neuen Vertragsmodelle sollen am 1. Oktober in Kraft treten.

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